"Befremdlich und mit Sorge " sowie "schlicht falsch" . Rechtsanwältin Christina Gröbmayr zu einer Sprungrevisionsterminierungsankündigung des OLG Karlsruhe

ID 126846
 
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Der Freispruch vom Nötigungsvorwurf durch drei blockierende Versammlungen in Freiburg trotz Erfüllung des objektiven wie subjektiven Tatbestandes von §240 StGB weil die eingestellten Verfassungsmäßigen Argumente aus Art 8 und 20a in der Abwägung der Zweck-Mittel Relation bei der Verwerflichkeitsprüfung für den Angeklagten sprach, mussfiel der Staatsanwaltschaft Freiburg. Sie beantragte Sprungrevision.
Das zuständige OLG Karlsruhe kündigte den Termin am 20.2.24 in Saal 1 in Karlsruhe jedoch mit einer schon in der Überschrift als "Klimakleber" daherkommenden Bezeichnung an und auch sonst ...
RDL sprach mit Rechtsanwältin Christina Gröbmayr
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10:56 min, 25 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 16.02.2024 / 15:30

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Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Mittagsmagazin
Entstehung

AutorInnen: Christina Gröbmayr/Michael Menzel
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 16.02.2024
CC BY-NC-SA
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Im Februar 2022 fanden von der "letzten Generation" drei Versammlungs- Blockaden in Freiburg - zwei B31a Lessing/Kronenst. und ein A5 Ausfahrt Nord - statt. Einer der Angeklagten wurde vom AG Freiburg freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Sprungrevision ein.
In einer Presse-Terminankündigung spricht nun die Pressestelle des OLG Karlsruhe von "Klimaklebern" und gibt, so RAin Gröbmayer, auch die Abwägungsgründe des Amtgerichtes bei der anzustellenden sogenannten "Verwerflichkeitsprüfung" die bei Blockaden zusätzlich erforderlich sind, auch falsch wieder. Die in die Abwägung eingestellten Gesichtspunkte aus Art. 8 und 20a GG fehlen sogar gänzlich. Ob deshalb der Pressesprecher des OLG Karlsruhe RDL kein weiteres Statement hierzu abgeben wollte? Es bleibt erst einmal dahingestellt .
RDL sprach im Mittagsmagazin mit RAin Gröbmayer zum wohl ersten Obergerichtlichen Rechtsspruch gegen die "Letzte Generation".
PM OLG Karlsruhe ;https://oberlandesgericht-karlsruhe.just...
Urteil des AG Freiburg;http://openjur.de/u/2461049.html