Verfassungswidrig: Razzia bei Hamburger Radiosender FSK
ID 38278
Die Razzia beim "Freien Sender Kombinat" Ende 2003 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden.

Audio
07:53 min, 11 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 06.01.2011 / 15:45
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Vor 7 Jahren bekam das Freie Sender Kombinat, kurz FSK, unliebsamen Besuch: Zwei Hundertschaften Polizei, Staatsanwaltschaft und Staatsschutz drangen in das Radio ein und riegelten es ab. Sie durchsuchten das Radio, Ordnungshüter in Kampfmontur drohten im Sendestudio damit, „den Saft abzudrehen“, sobald ein Wort über die Polizeiaktion über den Äther ginge. Als Grund nannten sie ein Gespräch mit einem Pressesprecher der Hamburger Polizei wenige Wochen vorher, das nicht hätte gesendet werden dürfen.
FSK klagte gegen die Razzia und ging bis vors Bundesverfassungsgericht. Das hat nun gestern entschieden: Die Durchsuchung war verfassungswidrig. Ein Sieg auf der ganzen Linie, freut sich Torsten Michaelsen, Mitglied des Vorstands von FSK.
FSK klagte gegen die Razzia und ging bis vors Bundesverfassungsgericht. Das hat nun gestern entschieden: Die Durchsuchung war verfassungswidrig. Ein Sieg auf der ganzen Linie, freut sich Torsten Michaelsen, Mitglied des Vorstands von FSK.
Kommentare
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06.01.2011 / 20:46 | Jörg, |
wird gesendet am 7.1. im VOrmittagsmagazin
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Danke! | |
10.01.2011 / 16:15 | theo, |
gesendet 6.1.2011 / 20.30 in - siehe Titel
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vielen Dank | |