Zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen
ID 81776
Zwei Jahre ist es her, da hat das Sozialgericht Gotha klar gesagt: Die Sanktionierung von Erwerbslosen durch Jobcenter ist verfassungswidrig. Die Folge: Das Bundesverfassungsgericht musste prüfen, ob Kürzungen des Arbeitslosengelds mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Jahr nach der Ansage aus Gotha lehnte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer eine Entscheidung über Hartz-IV-Sanktionen ab - aus formalen Gründen. Es wurden also Formfragen vorgeschoben. Am Telefon begrüßte Saskia von Radio Corax den Rechtsreferent Roland Rosenow. Ausgehend von der damaligen Entscheidung des Gerichtes, geht es im Gespräch darum, warum es dennoch möglich ist, dass die Sanktionen fallen werden.

Audio
15:35 min, 29 MB, mp3
mp3, 256 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 09.03.2017 / 12:01
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Dateizugriffe: 6392
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich:
Serie: CX - Corax - Soziales - Strike
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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14.03.2017 / 12:06 | detlef, |
gesendet am18 03 2017 bei OSMOSE
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danke | |