Mindestlohn und Minijob
ID 81151
"Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hatten die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum Gegenstand. Knapp 4 Millionen Menschen in Deutschland werden vom neuen gesetzlichen Mindestlohn profitieren. Er gilt seit dem 1. Januar 2015 bundesweit als Lohnuntergrenze von brutto 8,50 Euro pro Stunde." so zumindest liest es sich auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit. Die Realität sieht dann doch wie immer etwas anders aus: Bei der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns für geringfügig Beschäftigte gibt es nach wie vor erhebliche Lücken. Zahlreiche Minijobberinnen und Minijobber dürften nicht den Mindestlohn erhalten. Das ergibt sich aus einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie zeigt auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten, dass vorletztes Jahr knapp die Hälfte der Minijobber weniger als den Mindestlohn von damals 8,50 Euro brutto pro Stunde bezahlt bekam. Über die Hintergründe dieses Zustands sprachen wir mit Dr. Toralf Pusch. Er ist Referatsleiter im Bereich Arbeitsmarktanalyse bei der Hans-Böckler-Stiftung.
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07:00 min, 6569 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 31.01.2017 / 15:27
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich:
Serie: CX - Corax - Soziales - Strike
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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13.02.2017 / 14:52 | Gregor und Désirée, Radio Unerhört Marburg (RUM) |
gesendet in der Frühschicht
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am 15.02.2017, Dankeschön! | |