Anwesenheitslisten in Hochschulveranstaltungen sind rechtswidrig.
ID 52816
Anwesenheitspflicht in Univorlesungen und Seminaren ist rechtswidrig, erklärt der U-AStA der Uni Freiburg. Wir sprachen mit Vincent vom AK Datenschutz darüber, warum die üblichen Anwesenheitslisten nicht nur eine Entmündigung der Studierenden, sondern auch datenschutzrechtlich hoch problematisch sind. An der PH Freiburg z.B. sind Anwesenheitspflichten schon untersagt, ziehen andere Hochschulen nach?
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08:11 min, 7670 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 20.12.2012 / 17:27
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Dateizugriffe: 120
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Jugend, Wirtschaft/Soziales
Serie: Fokus Südwest Einzelbeitrag
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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22.12.2012 / 21:22 | hikE, Radio Unerhört Marburg (RUM) |
hmmm...
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Beitrag wird wahrscheinlich am 24.12.2012 in der Frühschicht gesendet, aber ich gebe inhaltlich zu bedenken, dass die Studierenden ihrerseits die Bescheinigung einer erbrachten Leistung erwarten, und sich aus meiner Erfahrung (Biologie) auch schon mal bitter beschweren, wenn ihre Anwesenheit bei einem Kurs zum Bestimmen von Tieren nicht "messbar" war und dieses individuelle Fernbleiben vom Kurs folglich auch zur Nicht-Bescheinigung einer Leistung führte... spätestens dann hätten sie gerne ihren Namen auf einer illegalen Dokumentation wie einer Anwesenheitsliste stehen gehabt, um doch ihre Teilnahme am Kurs bescheinigt zu kriegen. - Was die datenschutzrechtliche Problematik betrifft, stimme ich aber voll zu. | |
28.01.2013 / 18:33 | Bildungsmagazin, |
gespielt im Bildungsmagazin am 28. Januar 2013
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http://bmag.wueste-welle.de/2013/01/sendung-vom-28-01-2013/ | |