Freispruch für RDL-Redakteur nach Verlinkung des Linksunten-Archivs
ID 129139
Freispruch im RDL- Verfahren: Das Landgericht Karlsruhe stützt in seiner ausführlichen Begründung am 9. Prozesstag die #Pressefreiheit. Ein Redakteur von Radio Dreyeckland hatte in einem Nachrichtenartikel zum Archiv von Linksunten Indymedia verlinkt, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe warf ihm deswegen die Unterstützung eines verbotenen Vereins vor. Doch das Urteil ist eindeutig: Weder durch das Setzen eines Links auf eine Website mit mitunter strafrechtlich relevanten Inhalten, noch über einen Sachverhalt der Zeitgeschichte zu berichten, ist aus Sicht des Gerichts als Unterstützungshandlung einer verbotenen Vereinigung zu werten.
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07:21 min, 17 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 06.06.2024 / 17:45
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Dateizugriffe: 797
Klassifizierung
Genre: Gebauter Beitrag
Langue: deutsch
rubrique: Politik/Info
Series: CX - Corax - Medien - Netz
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Danke für die ganzen O-Töne an die aktuelle Redaktion von RDL!
Kommentare
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07.06.2024 / 08:32 | 07.06.2024, Radio Dreyeckland, Freiburg |
MoRa RDL
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Herzlichen Dank an Euch! | |