Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen - Landgericht Freiburg weist Berufung ab und bestätigt erstinstanzliches Urteil
ID 130046
Nach zwei Prozesstagen, am 23.07.2024 (https://rdl.de/beitrag/prozessbeginn-vor...) und am 24.07.2024 (https://rdl.de/beitrag/nsu-anw-ltin-schn... & https://rdl.de/beitrag/kein-grund-mit-de...), fiel heute, am 30.07.2024, das Urteil gegen AfD- und Querdenken-Aktiven Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Strafgerichts-Kammer des Landgerichts Freiburg wies die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab, legte dem Angeklagten die gesamten Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage auf und folgte außerdem dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht, 20 Tagessätze der Strafe, wegen vermeintlich langer Verfahrensdauer, als vollstreckt anzusehen. Sollte das Landgerichts-Urteil nächste Woche in Kraft treten, gilt Robert H. also als vorbestraft.
Über das Prozessende und das Urteil sprach Julian Rzepa mit RDL-Redakteur und Gerichtskorrospondent Thomas Meyer-Falk. Im Beitrag sind auch O-Töne des Nebenklagevertreters Nikolai Erschig zu hören.
Über das Prozessende und das Urteil sprach Julian Rzepa mit RDL-Redakteur und Gerichtskorrospondent Thomas Meyer-Falk. Im Beitrag sind auch O-Töne des Nebenklagevertreters Nikolai Erschig zu hören.
Audio
21:58 min, 50 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 30.07.2024 / 15:43
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Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Andere, Politik/Info
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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01.08.2024 / 08:35 | gesendet am 31.07 in sonar, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
Vielen
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Dank! | |