Menschenrechtsklage gegen die EU wegen Kooperation mit der Libyschen Küstenwache
ID 98255
Am Wochenende hat Italien ein Abkommen mit Libyen verlängert, das die Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache regelt. Ob das menschenrechtskonform ist, wird verschiedentlich angezweifelt. Deshalb verklagen zwei Anwälte die EU vor dem Internationen Strafgerichtshof. Maren Streibel hat einen der beiden Anwälte, Omer Shatz, getroffen.

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08:08 min, 82 MB, wav
pcm_f32le ([3][0][0], 1411 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 05.11.2019 / 22:06
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Klassifizierung
Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Internationales, Politik/Info
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Am Wochenende hat Italien ein Abkommen mit Libyen verlängert, das die Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache regelt. Ob das menschenrechtskonform ist, wird verschiedentlich angezweifelt. Deshalb verklagen zwei Anwälte die EU vor dem Internationen Strafgerichtshof. Ihr erster Vorwurf: Italien und die EU machen sich in ihrer Kooperation mit der aus Milizen bestehenden Küstenwache im Rahmen der Mission Sophia strafbar. Ihr zweite Vorwurf: Mit der Mission Sophia war nachweislich kalkuliert, dass mehr Menschen im Mittelmeer sterben. Maren Streibel hat einen der beiden Anwälte, Omer Shatz, getroffen.
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06.11.2019 / 09:45 | yoshi, sabine, vera, Radio Dreyeckland, Freiburg |
gesendet im Mi-Mora
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