Petition gegen den §219a - für ein Informationsrecht zu Schwangerschaftsabbruch
ID 86486
Heute hat die Ärztin Kristina Hänel vor dem Bundestag ihre Petition gegen den §219a übergeben. Über 150 000 Menschen haben die Petition unterzeichnet. Darin fordert Kristina Hänel ein Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch. Die Ärztin wurde Ende November von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie gegen den §219a des Strafgesetzbuches verstoßen haben soll. Der Paragraf verbietet unlauteres werben für Schwangerschaftsabbrüche. Die Ärztin Kristina Hänel hat auf ihrer Website über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbruch informiert. Abtreibungsgegner, sogenannte Lebensschützer, sowie das Gericht deuteten dies als Werbung und damit als Verstoß gegen §219a. Immer wieder kommt es zu Anzeigen und Strafen gegen ÄrztInnen, die öffentlich für Aufklärung sorgen wollen. Kristina Hänel und ein breiter Unterstützerkreis fordern nun die Reformierung bzw Abschaffung des Paragrafen, der in Teilen aus der Zeit des Nationalsozialismus stammt. Ärzte und Ärztinnen sollten keine Strafverfolgung fürchten müssen, wenn sie öffentlich über Schwangerschaftsabbruch informieren. Diese Forderung wird auch durch SPD, Grüne, Linke und zum Teil der FDP unterstützt. Zeit, den Paragrafen zu überarbeiten und Kristina Hänel zu rehabilitieren.
Audio
10:55 min, 25 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 12.12.2017 / 14:57
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Klassifizierung
Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Andere, Frauen/Lesben, Politik/Info
Serie: CX - Corax - Feminismus - Gender
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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