Kritik am Bundesinnenministerium nach Deckelung von Familiennachzügen
ID 83499
Das Bundesinnenministerium (BMI) will nun nur noch 70 Geflüchtete pro Monat aus Griechenland im Rahmen vom Familiennachzug aufnehmen – trotz des Rechtsanspruchs auf Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung. Das heißt, dass Menschen, die einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und deren Antrag erfolgreich angenommen wird, bis zu drei Jahren in Griechenland ausharren müssen, bis die Umsiedelung stattfindet. Dabei ist die Zusammenführung nach der Dublin-Verordnung nach spätestens 6 Monaten durchzuführen.
Betroffen von dieser neuen Deckelung seien bis zu 2,000 Anträge.
Wir sprachen mit Michael vom Mobile Info Team for refugees in Greece, ein Team von individuellen Helfer*innen, welche rechtliche Beratung für die gestrandeten Flüchtlinge in Griechenland gibt. Zusammen haben sie eine Petition gestartet, in welcher sie Unterschriften, Briefe und Statements sammeln und diese an das BMI, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Thomas de Mazière übermitteln wollen.
Audio
05:45 min, 6374 kB, mp3
mp3, 151 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 11.06.2017 / 22:26
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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