Anklage gegen Daniel Harrich und Jürgen Grässlin nicht zugelassen - Angriff auf investigativen Journalismus abgewehrt

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Tübingen, München, Freiburg im Breisgau, 12. Dezember 2016 - "Das Amtsgericht München hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München wegen der verbotenen Veröffentlichung von Gerichtsakten gegen die Journalisten Daniel Harrich, Grimme-Preisträger, und Jürgen Grässlin, Träger des Stuttgarter Friedenspreises, nicht zugelassen. Es wird nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig..."
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Upload vom 13.12.2016 / 11:47

Dateizugriffe: 94

Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Internationales, Politik/Info
Serie: MoRa3X
Entstehung

AutorInnen: Matthieu, die meike, Aktion Aufschrei
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 13.12.2016
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Tübingen, München, Freiburg im Breisgau, 12. Dezember 2016 - "Das Amtsgericht München hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München wegen der verbotenen Veröffentlichung von Gerichtsakten gegen die Journalisten Daniel Harrich, Grimme-Preisträger, und Jürgen Grässlin, Träger des Stuttgarter Friedenspreises, nicht zugelassen. Es wird nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte im Zusammenhang mit den Lieferungen von G 36-Sturmgewehren der Firma Heckler & Koch nach Mexiko aufgrund der Strafanzeige von Jürgen Grässlin ermittelt. Seit 2010 wurde gegen verantwortliche Manager beim Oberndorfer Waffenhersteller Heckler & Koch sowie gegen Beamte aus Bundeswirtschaftsministerium und Bundesausfuhramt ermittelt. 2012 hatte Rechtsanwalt Rothbauer die Strafanzeige auf die in den G36-Mexiko-Deal involvierten Vertreter der Rüstungsexport-Kontrollbehörden erweitert. 2013 publizierte der Heyne Verlag in München das Buch „Netzwerk des Todes. Die kriminellen Verflechtungen von Waffenindustrie und Behörden“ der Autoren Grässlin, Harrich und Danuta Harrich-Zandberg. Aufgrund der investigativen Recherchen von Daniel Harrich und Jürgen Grässlin veröffentlichten der Bayrische Rundfunk (BR) und der Südwest-Rundfunk (SWR) unter dem Titel „Tödliche Exporte“ gleichzeitig im Fernsehen, im Rundfunk und im Internet. U.a. zeigte die ARD in einem vielbeachteten Themenabend am 21. September 2015 den Spielfilm „Meister des Todes“ mit Veronica Ferres, Heiner Lauterbach und Axel Milberg. Der Münchner Heyne-Verlag veröffentlichte dazu das Buch „Netzwerk des Todes“ von Daniel Harrich, Danuta Harrich-Zandberg und Grässlin. Nach Veröffentlichung der investigativen Filme und des Netzwerk-des-Todes-Buches führten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im September 2015 zur Erhebung einer Anklage - allerdings nur noch gegen sechs Mitarbeiter von Heckler & Koch, nicht aber gegen die Vertreter der Kontrollbehörden. Derselbe auch für das Mexiko-Verfahren zuständige Stuttgarter Staatsanwalt Peter Vobiller erstattete unmittelbar nach der Erstausstrahlung des Spielfilmes „Meister des Todes“ und der TV-Dokumentation vom selben Abend Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München gegen mehrere Autoren und Journalisten, darunter Daniel Harrich, Danuta Zandberg-Harrich und Jürgen Grässlin. Der Vorwurf lautete Verstoß gegen das Pressegesetz und „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ nach § 353d des Strafgesetzbuches. Kenntnis von den Ermittlungen erhielten die Betroffenen völlig unerwartet und schockiert kurz vor der Verleihung des Grimme-Preises im April 2016. Trotz umfassender Einlassungen und Angaben zur Sache erhob die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen Daniel Harrich wegen Verstoß gegen § 353d StrafGesetzBuches in drei Fällen (TV-Dokumentation, Internet-Veröffentlichung und Buch) und gegen Jürgen Grässlin wegen desselben Vorwurfs in einem Fall (Buchveröffentlichung). Die Tübinger Strafverteidiger, Rechtsanwalt Michael Haager für Grässlin und Rechtsanwalt Holger Rothbauer für Harrich, argumentierten gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht München mit höchsten Zweifeln an der Verfassungskonformität des § 353d StGB, sowie mit dem sogenannten strafbefreienden Verbotsirrtum. Danach konnten sich Grässlin und Harrich auf die vorangegangenen Prüfungen durch die Justiziare von BR, SWR und Heyne-Verlag verlassen, die die Veröffentlichungen als rechtskonform bewertet hatten. Dies hat das Amtsgericht München offenbar so überzeugt, dass es die Anklage nun aus Rechtsgründen nicht zugelassen hat. Die Ermittlungsverfahren gegen alle Autoren und Journalisten sind damit endgültig eingestellt. Nach Ansicht des Tübinger Rechtsanwaltes Holger Rothbauer ist dies eine „schwere Schlappe für Staatsanwalt Vobiller, der besser, anstatt Aufklärer von menschenverachtenden Waffengeschäften zu inkriminieren, seine Arbeitszeit in die Strafermittlung gegen die Rüstungsexportkontrollbehörden, insbesondere die Verantwortlichen im Bundeswirtschaftsministerium hätte stecken sollen“. Rechtsanwalt Michael Haager bemerkt dazu: „Wer so investigativen Journalismus mit der Strafrechtskeule verhindern will, hat nicht verstanden, wer hier Täter und wer Opfer ist.“" gez. Daniel Harrich, München, und Jürgen Grässlin, Freiburg im Breisgau

Kommentare
13.12.2016 / 18:03 Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
bermuda.funk
lief in sonar am 13.12.. Danke!