Negativ-Bewerbung darf sanktioniert werden; LSG-Urteil
ID 45282
Das Landessozialgericht NRW stellte am 05.12.2011, fest, dass eine "Negativ-Bewerbung sanktioniert werden darf.
Im Vorliegenden Fall sahen die Richter die Form und den Inhalt einer Bewerbung als ungeignet an und stellten diese einer "Nichtbewerbung" gleich.
Eine Sanktion von weiteren 3 Monaten war die Folge.
AZ: L 19 AS 1870 / 11 B ER und L 19 AS 1871 / 11 B NRW
AZ: L 2 AS 2821 / 11 ER B BaWü vom 18.07.2011
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Im Vorliegenden Fall sahen die Richter die Form und den Inhalt einer Bewerbung als ungeignet an und stellten diese einer "Nichtbewerbung" gleich.
Eine Sanktion von weiteren 3 Monaten war die Folge.
AZ: L 19 AS 1870 / 11 B ER und L 19 AS 1871 / 11 B NRW
AZ: L 2 AS 2821 / 11 ER B BaWü vom 18.07.2011
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Audio
06:19 min, 14 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 22.12.2011 / 07:45
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Dateizugriffe: 1048
Klassifizierung
Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Politik/Info
Serie: erwerbslosenradio
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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21.12.2011 / 21:39 | Magazin, coloRadio, Dresden |
coloradio Dresden
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gesendet am 21.12.11 im Magazin Danke | |
22.12.2011 / 13:42 | Steffen (RUM), Radio Unerhört Marburg (RUM) |
gesendet im zip
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am 22.12.11. danke | |