Die Härtefall-Praxis im Asylgesetz: regiert dort die Willkür?
ID 27063
Die Härtefall-Regelung im Asylgesetz ist seit 2 Jahren in Kraft.
Mit dieser Regelung können Kantone Menschen legalisieren, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, aber gut integriert sind.
Die gesetzliche Grundlage der Härtefall-Regelung ist für alle Kantone dieselbe. Doch bei der Handhabung gibt es grosse Unterschiede.
Zu grosse Unterschiede, meint die Schweizerische Flüchtlingshilfe in einer eben erschienen Studie.
Wilma Rall berichtet
Mit dieser Regelung können Kantone Menschen legalisieren, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, aber gut integriert sind.
Die gesetzliche Grundlage der Härtefall-Regelung ist für alle Kantone dieselbe. Doch bei der Handhabung gibt es grosse Unterschiede.
Zu grosse Unterschiede, meint die Schweizerische Flüchtlingshilfe in einer eben erschienen Studie.
Wilma Rall berichtet
Audio
04:41 min, 8788 kB, mp3
mp3, 256 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 25.03.2009 / 14:06
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Klassifizierung
Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Internationales, Politik/Info
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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