Terrorismus in Deutschland - Demokratie in Gefahr?
ID 19280
Gebauter Beitrag zur Geschichte des § 129 (a) und Einordnung seines gegenwärtigen Gebrauchs. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH am 18.10.07
Audio
06:51 min, 6424 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 01.02.2008 / 22:40
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Am 18. Oktober soll die Entscheidung fallen. Im Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe (mg).
Es geht um den Einwand der Bundesanwaltschaft, gegen die Haftverschonung des Berliner Soziologen Andrej H. Die Frage dabei ist, ob überhaupt nach § 129a ermittelt werden kann. Der Bundesgerichtshof soll also eine Grundsatzentscheidung treffen, ob es sich denn bei der militanten Gruppe überhaupt um eine terroristische Gruppe handelt.
Zur Geschichte dieses Paragrafen und wie seine Nutzung durch die Strafverfolgungsbehörden zu werten ist, berichtet Stefan Zimmer aus Berlin. Dort referierten Ende September Roland Roth und Rolf Gössner zu dem Thema:
Es geht um den Einwand der Bundesanwaltschaft, gegen die Haftverschonung des Berliner Soziologen Andrej H. Die Frage dabei ist, ob überhaupt nach § 129a ermittelt werden kann. Der Bundesgerichtshof soll also eine Grundsatzentscheidung treffen, ob es sich denn bei der militanten Gruppe überhaupt um eine terroristische Gruppe handelt.
Zur Geschichte dieses Paragrafen und wie seine Nutzung durch die Strafverfolgungsbehörden zu werten ist, berichtet Stefan Zimmer aus Berlin. Dort referierten Ende September Roland Roth und Rolf Gössner zu dem Thema: