Das erschüttert mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zutiefst: Unterstützerin über rechtswidrige Abschiebung aus Lörrach
ID 76885
Wie RDL berichtete, wurde am 16. März die schwerkranke Frau Kurti aus Lörrach nach Albanien abgeschoben, wo die lebensnotwendige Dialyse nur unzureichend, wichtige Medikamente gar nicht verfügbar sind. Leider kein Einzelfall - nur hatte sich das Regierungspräsidium diesmal zusätzlich einen schweren formalen Fehler geleistet: Ein Härtefallantrag der Frau stand noch zur Entscheidung aus, und damit war die Abschiebung rechtswidrig. Regierungspräsidium und Landesinnenministerium räumten gegenüber RDL den Fehler zwar ein, doch Verantwortung gedenken sie nicht dafür zu übernehmen: "Selbst wenn die Befassung der Härtefallkommission hätte erfolgen können, hätte der Antrag nach Mitteilung des Vorsitzenden keine Aussicht auf Erfolg gehabt, da er den Antrag als offensichtlich unbegründet bewertet hat", so die Auskunft des Innenministeriums auf unsere Nachfrage. Wir haben mit einer ehrenamtlichen Unterstützerin gesprochen, die sich stark für Frau Kurti eingesetzt hatte. Sie schildert deren Situation, den Ablauf der Abschiebung und ihre Empörung angesichts des Vorgehens der Behörden.
Audio
09:45 min, 9140 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 30.04.2016 / 14:36
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Dateizugriffe: 47
Klassifizierung
tipo: Interview
lingua: deutsch
settore/i di redazione: Politik/Info, Internationales, Wirtschaft/Soziales
serie: Focus Europa Einzelbeitrag
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Disclaimer:
Das Projekt wird co-finanziert von der Europäischen Union im Rahmen des vom Europäischen Parlament subventionierten Ausbildungsförderungsprogramms im Bereich Kommunikation.
Das Europäische Parlament ist nicht involviert in die Vorbereitung und ist in keinem Fall verantwortlich für oder gebunden durch die Information oder Meinungen, die im Kontext des Projekts geäußert werden.
In Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen sind einzig die Autor_innen, Interviewpartner_innen, Publizist_innen oder Rundfunkveranstalter_innen verantwortlich. Das Europäische Parlament kann nicht haftbar gemacht werden für direkten oder indirekten Schaden, der aus der Umsetzung des Projekts resultieren könnte.
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