Erfolg für Klimaschutz und saubere Luft | Gericht zwingt Bundesregierung

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte mit einer Klage gegen die Bundesregierung Erfolg und kann so mehr Anstrengungen für Klimaschutz und saubere Luft durchsetzen.
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Upload vom 13.08.2024 / 02:21

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Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Umwelt, Arbeitswelt, Wirtschaft/Soziales
Serie: Burning Beds
Entstehung

AutorInnen: Klaus Schramm
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 12.08.2024
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Erfolg für Klimaschutz und saubere Luft | Gericht zwingt Bundesregierung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte mit einer Klage gegen die Bundesregierung Erfolg und kann so mehr Anstrengungen für Klimaschutz und saubere Luft durchsetzen.

Die Bundesregierung muß ihr Nationales Luftreinhalteprogramm konkretisieren. Unklar formulierte Gesetze, die das angeblich gesteckte Ziel nicht erreichen können, sind somit anfechtbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, so die RichterInnen. Die dem regierungsamtlichen Programm zugrunde liegenden Prognosen seien teilweise fehlerhaft, weil etwa nicht die aktuellen Daten berücksichtigt worden seien, erklärte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle. (Az.: 11 A 16.20)

Damit hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut – zumindest teilweise – erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Erst Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, daß die Bundesregierung ihr Klimaschutz-Programm nachschärfen muß. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

"Das ist ein wirklich guter Tag für die saubere Luft in Deutschland", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Zum ersten Mal wurde die Bundesregierung dazu verurteilt, wirklich wirksame zusätzliche Maßnahmen für die Reduktion von fünf Luftschadstoffen zu beschließen und umzusetzen – und zwar schon für das Jahr 2025."

Die Entscheidung ist aber leider noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die RichterInnen eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. Um kurzfristig den Ausstoß von Stickstoffoxid zu reduzieren, ist beispielsweise ein Tempolimit auf den Autobahnen dringend erforderlich.

Kommentare
14.08.2024 / 20:03 MittwochsRedaktion, coloRadio, Dresden
gesendet im Magazin am 14. Juli 2024
danke!