Querdenken "Spaziergänge": Wir sollten uns nicht über Versammlungsverbote freuen!"
ID 113848
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Freiburger Verbot der sogenannten Montagsspaziergänge im Eilverfahren zurückgewiesen. Wie in anderen Städten wollten die Coronaverharmloser*innen, Querdenker*innen, Antisemit*innen, Impfgegner*innen etc. mit diesen als "Montagsspaziergängen" getarnten Demonstrationen auch in Freiburg unangemeldet auf die Straße gehen. Die Stadt hatte das aber per Allgemeinverfügung verboten. AfD Stadtrat Huber, Rechtsaußen Mandic und der Querdenken Autokorsoorganisator klagten dagegen. Das Freiburger Verwaltungsgericht und nun auch das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren stützten aber das Verbot dieser Versammlungen. Wie ist das aus linker Perspektive zu bewerten, darüber haben wir mit Elke Steven, aktuell im Vorstand der digitalen Gesellschaft und zuvor lange Jahre aktiv beim Komitee für Grundrechte und Demokratie, gesprochen.
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14:09 min, 32 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 11.02.2022 / 13:22
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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