Studie des Instituts für Menschenrechte - Auch im Flüchtlingswohnheim gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung

ID 92545
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Sind Zimmer in Flüchtlingsunterkünften Wohnungen? Wenn man Platz, Privatsphäre und Möglichkeit selber zu kochen betrachtet, muss man wohl klar sagen, Nein Wohnen ist das nicht. Und trotzdem: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Flüchtlingsunterkünften. Zu diesem Ergebnis kommt in einer Studie das Institut für Menschenrechte, die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution in Deutschland, die auch vom Bundestag gefördert wird. Wir haben mit Dr. Hendrik Cremer, einem der beiden AutorInnen gesprochen. Wenn man seinen Ausführungen folgt, muss auch die Rechtmäßigkeit der Verträge zwischen Baden-Württemberg und Betreibern der Landeserstaufnahmestelles für Flüchtlinge in Zweifel gezogen werden. Und auch andere Hausordnungen in Flüchtlingswonheimen könnten demnach rechtlich nicht haltbar sein. Was hat die Studie festgestellt?
Audio
15:15 min, 14 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 10.12.2018 / 15:46

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 10.12.2018
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
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