Klage gegen rumsfeld
ID 8977
Die Auseinandersetzung um das Strafverfahren gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld geht in die zweite Runde.
Audio
11:13 min, 10 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 17.03.2005 / 09:53
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Internationales, Politik/Info
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Die Auseinandersetzung um das Strafverfahren gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld geht nun in die zweite Runde.
Zur Erinnerung: Am 29.11.04 wurde Rumsfeld gemeinsam mit weiteren milit�rischen und zivilen Verantwortlichen wegen Folterstraftaten und Gefangenenmisshandlungen in Abu Ghraib bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe angezeigt. Generalbundesanwalt Kay Nehm hat dann kurz vor der M�nchner Sicherheitskonferenz erkl�rt, da� er aufgrund der Strafanzeige kein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten einleiten werde. Begr�ndet hat Nehm seine Absage damit, da� im �Gesamtkomplex� Abu Ghraib in den USA eh schon ermittelt werde, deswegen m�sse das den Justizbeh�rden der Vereinigten Staaten �berlassen werden. Dagegen nun hat Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anw�ltevereins, Rechtsmittel eingelegt.
Zun�chst wollten wir von ihm wissen, wie er die Absage der Bundesanwaltschaft beurteilt.
Abmod
Soweit Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anw�ltevereins. Mehr Infos unter www.rav.de
Zur Erinnerung: Am 29.11.04 wurde Rumsfeld gemeinsam mit weiteren milit�rischen und zivilen Verantwortlichen wegen Folterstraftaten und Gefangenenmisshandlungen in Abu Ghraib bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe angezeigt. Generalbundesanwalt Kay Nehm hat dann kurz vor der M�nchner Sicherheitskonferenz erkl�rt, da� er aufgrund der Strafanzeige kein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten einleiten werde. Begr�ndet hat Nehm seine Absage damit, da� im �Gesamtkomplex� Abu Ghraib in den USA eh schon ermittelt werde, deswegen m�sse das den Justizbeh�rden der Vereinigten Staaten �berlassen werden. Dagegen nun hat Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anw�ltevereins, Rechtsmittel eingelegt.
Zun�chst wollten wir von ihm wissen, wie er die Absage der Bundesanwaltschaft beurteilt.
Abmod
Soweit Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anw�ltevereins. Mehr Infos unter www.rav.de