Erdogan E. ist FREI
ID 15473
ERDOGAN E. IST FREI
Audio
06:26 min, 6034 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 31.01.2007 / 13:17
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Dateizugriffe:
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales
keine Linzenz
Skript
((ansage))
Gestern Abend kurz vor Redaktionsschluss erreichte Radio RaBe ein überraschende Meldung: Erdogan E. ist frei.
Über ein Jahr sass der Kurde in der Schweiz in Aussschaffungshaft. Mit zahlreichen Aktionen haben sich Aktivistinnen und Aktivisten gegen die Ausschaffung von Erdogan E. gewehrt.
Erdogan selber hat sich mit diversen Hungerstreiks gegen seine Ausschaffung gewehrt.
Dem Kurden wurde von der Türkei vorgeworfen, er habe sich in der Zeit von 1994 bis 1995 im Alter von 15 beziehungsweise 16 Jahren im Rahmen von bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen zwischen einer separatistischen Kurdenorganisation und türkischen Sicherheitskräften strafbar gemacht und einen Polizisten getötet.
Das Schweizer Bundesgericht hält nun fest, es fehle an ausreichend verlässlichen Verdachtsgründen, dass sich Erdogan eines Tötungsdelikts schuldig gemacht habe. Die Auslieferungsverfügung des Bundesamts für Justiz wurde aufgehoben.
Jürg Stehli sprach mit der Aktivistin Andi
Gestern Abend kurz vor Redaktionsschluss erreichte Radio RaBe ein überraschende Meldung: Erdogan E. ist frei.
Über ein Jahr sass der Kurde in der Schweiz in Aussschaffungshaft. Mit zahlreichen Aktionen haben sich Aktivistinnen und Aktivisten gegen die Ausschaffung von Erdogan E. gewehrt.
Erdogan selber hat sich mit diversen Hungerstreiks gegen seine Ausschaffung gewehrt.
Dem Kurden wurde von der Türkei vorgeworfen, er habe sich in der Zeit von 1994 bis 1995 im Alter von 15 beziehungsweise 16 Jahren im Rahmen von bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen zwischen einer separatistischen Kurdenorganisation und türkischen Sicherheitskräften strafbar gemacht und einen Polizisten getötet.
Das Schweizer Bundesgericht hält nun fest, es fehle an ausreichend verlässlichen Verdachtsgründen, dass sich Erdogan eines Tötungsdelikts schuldig gemacht habe. Die Auslieferungsverfügung des Bundesamts für Justiz wurde aufgehoben.
Jürg Stehli sprach mit der Aktivistin Andi
Kommentare
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01.02.2007 / 15:17 | heike, Radio Z, Nürnberg |
gesendet
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in zip-fm am 1.2.2007 | |