Bundestag beschließt Entlastung für Betriebsrentner

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Kürzlich wurde beschlossen, dass Betriebsrentnerinnen und Rentner sowie Direktversicherungsbegünstigte finanziell entlastet werden sollen. Derzeit, bzw. seit 2004 ist es ja so, dass diese bei der Auszahlung der Betriebsrente sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil der Krankenkassen und der Pflegeversicherung bezahlen müssen, was erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet. Davon betroffen sind dazu auch Betriebsrenten, die vor 2005, also vor einer Änderung dieser Regelung abgeschlossen wurden .

Der Bundestag hat nun am Donnerstag, dem 12. Dezember 2019, einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Freibetrags von 159,25 Euro der Rente pro Monat in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge verabschiedet. Die Unionsfraktion, SPD und Linke stimmten für das Gesetz. AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Von Januar an soll künftig ein Freibetrag von monatlich 159,25 € gelten, bis zu dem überhaupt keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Für den darüber liegenden Rentenanteil wird jedoch der volle Krankenkassenbeitrag fällig. Bisher gilt nur eine Freigrenze von 155,75 €, bis zu der keine Beiträge anfallen. Darüber wird auf die gesamte Betriebsrente aber der volle Krankenkassenbeitrag fällig.

An der Doppelverbeitragung aber wurde dagegen nicht gerüttelt. Weniger zufrieden darüber zeigte sich daher der Verein der Direktversicherungensgeschädigten DVG, wie der Regionalgruppenleiter München und Oberbayern, Michael Rother erläutert.
Audio
06:12 min, 5822 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 18.12.2019 / 01:13

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Klassifizierung

Beitragsart: Magazin
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, SeniorInnen, Arbeitswelt, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Karin Bergs
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 18.12.2019
CC BY-NC-SA
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