Verurteilt wegen Plastikfolie als Passivbewaffnung - Verfassungsbeschwerde eingereicht

ID 97484
 
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Benjamin Ruß, der wegen einer Plastikfolie, die er auf den Blockupy-Protesten in Frankfurt vor den Augen getragen hatte, verurteilt wurde und gegen dieses Urteil jetzt Verfassungsklage eingereicht hat.
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15:28 min, 14 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 26.09.2019 / 18:34

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Fabian Ekstedt
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 26.09.2019
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Das Versammlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennt lustige Begriffe. Oder können sie sich unter Schutzwaffe oder passiver Bewaffnung etwas vorstellen? Gemeint sind damit grundsätzlich Gegenstände, die es der Exekutive erschweren ihr Gewaltmonopol durchzusetzen. Klassischer Weise sind damit Helme, Schutzbrillen und Gasmasken gemeint.
Aber wie so häufig gibt es auch hier einen Interpretationsspielraum für die Staatsanwaltschaften. Einen besonderen Fall dieses Interpretationsspielraums bei der Einstufung der passiven Bewaffnung erlebt gerade Benjamin Ruß. Wir wollten vom ihm genaueres zu seinem Fall wissen, der ihn dazu veranlasst hat Verfassungsbeschwerde einzureichen.