Kein Schlussstrich – Politische Sozialisation eines Terrorhelfers
ID 93712
Kein Schlussstrich – Politische Sozialisation eines Terrorhelfers
Anmoderation:
Nach über fünf Jahren ist der Prozess zum sogenannten „Nationalistischen Untergrund“ (NSU) in München im Juni 2018 zu Ende gegangen. Für die Opfer der dort verhandelten zehn Morde und drei Sprengstoffanschläge, für ihre Angehörigen bleiben auch nach mehr als 400 Verhandlungstagen mehr Fragen als Antworten. Viele dieser Fragen betreffen staatliche Akteure: Wie tief war der Inlandsgeheimdienst in die Machenschaften des NSU-Netzwerks involviert? Bestand der NSU wirklich nur aus drei Personen, die von ihrem engsten Umfeld unterstützt wurden? Wie kam es zur Auswahl der Opfer? Wieso wurden viele Akten aus dem Zusammenhang nach Auffliegen des NSU so eilig vernichtet? Wieso hat die Nebenklage nie vollen Zugriff auf die Akten erhalten? Solche und viele weitere Fragen sind weiterhin offen. Das Ende des Prozesses kann somit nicht Ende der Aufklärung sein.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kein Schlussstrich“ soll diesen Fragen nachgegangen werden. Die Interventionistische Linke (IL) Kiel haben als Teil des „Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel“ in Kooperation mit der „Rosa-Luxemburg-Stiftung-Schleswig-Holstein“, dem „Wilhelm Strech-Fond“ und dem „DGB“ vier Veranstaltungen angesetzt. Die Auftacktveranstaltung „Das Urteil im NSU-Prozess – eine politische Beurteilung“ fand am 31. Januar im Gewerkschaftshaus in Kiel statt. Als Experte war der Rechtsanwalt und Nebenkläger im NSU-Verfahren Dr. Björn Elberling eingeladen, um aus der Sicht der Nebenkläger darzustellen, welcher Erkenntnisse des „NSU-Verfahrens“ in der Führung des Prozesses ignoriert wurden.
Zur zweiten Veranstaltung der Reihe „Politische Sozialisation eines Terrorhelfers“ am 14. Februar war Alexander Hoffmann geladen. Er war Nebenklageverträter der Betroffenen des Nagelbombenanschlags des „NSU“ in der Kölner Keupstraße. Andre Emminger, der das sogenannte „Terrortrio“ etwa dreizehn Jahre begleitete und unterstützte, kam beim Prozess mit 2,5 Jahren davon. Wie war die Begründung des Gerichts zu diesem Urteil? Welche Motivationen hatten NebenklägervertreterInnen bei diesem doch sehr kritisch gesehenen NSU-Prozess, der die Beteiligung an den Anschlägen auf das „Terrortrio“ weitestgehend reduzierte? Was ist das für eine soziale und politische Szene, in der das „Trio“ und ihre UnterstützerInnen groß geworden sind, die schließlich dazu beitrug, dass sie zu den Personen geworden sind, die diese menschenverachtenden Taten begangen und/oder unterstützt haben? Diesen und weiteren Fragen ist Alexander Hoffmann beim zweiten Termin der „Kein-Schlussstrich“-Veranstaltungsreihe nachgegangen.
Anmoderation:
Nach über fünf Jahren ist der Prozess zum sogenannten „Nationalistischen Untergrund“ (NSU) in München im Juni 2018 zu Ende gegangen. Für die Opfer der dort verhandelten zehn Morde und drei Sprengstoffanschläge, für ihre Angehörigen bleiben auch nach mehr als 400 Verhandlungstagen mehr Fragen als Antworten. Viele dieser Fragen betreffen staatliche Akteure: Wie tief war der Inlandsgeheimdienst in die Machenschaften des NSU-Netzwerks involviert? Bestand der NSU wirklich nur aus drei Personen, die von ihrem engsten Umfeld unterstützt wurden? Wie kam es zur Auswahl der Opfer? Wieso wurden viele Akten aus dem Zusammenhang nach Auffliegen des NSU so eilig vernichtet? Wieso hat die Nebenklage nie vollen Zugriff auf die Akten erhalten? Solche und viele weitere Fragen sind weiterhin offen. Das Ende des Prozesses kann somit nicht Ende der Aufklärung sein.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kein Schlussstrich“ soll diesen Fragen nachgegangen werden. Die Interventionistische Linke (IL) Kiel haben als Teil des „Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel“ in Kooperation mit der „Rosa-Luxemburg-Stiftung-Schleswig-Holstein“, dem „Wilhelm Strech-Fond“ und dem „DGB“ vier Veranstaltungen angesetzt. Die Auftacktveranstaltung „Das Urteil im NSU-Prozess – eine politische Beurteilung“ fand am 31. Januar im Gewerkschaftshaus in Kiel statt. Als Experte war der Rechtsanwalt und Nebenkläger im NSU-Verfahren Dr. Björn Elberling eingeladen, um aus der Sicht der Nebenkläger darzustellen, welcher Erkenntnisse des „NSU-Verfahrens“ in der Führung des Prozesses ignoriert wurden.
Zur zweiten Veranstaltung der Reihe „Politische Sozialisation eines Terrorhelfers“ am 14. Februar war Alexander Hoffmann geladen. Er war Nebenklageverträter der Betroffenen des Nagelbombenanschlags des „NSU“ in der Kölner Keupstraße. Andre Emminger, der das sogenannte „Terrortrio“ etwa dreizehn Jahre begleitete und unterstützte, kam beim Prozess mit 2,5 Jahren davon. Wie war die Begründung des Gerichts zu diesem Urteil? Welche Motivationen hatten NebenklägervertreterInnen bei diesem doch sehr kritisch gesehenen NSU-Prozess, der die Beteiligung an den Anschlägen auf das „Terrortrio“ weitestgehend reduzierte? Was ist das für eine soziale und politische Szene, in der das „Trio“ und ihre UnterstützerInnen groß geworden sind, die schließlich dazu beitrug, dass sie zu den Personen geworden sind, die diese menschenverachtenden Taten begangen und/oder unterstützt haben? Diesen und weiteren Fragen ist Alexander Hoffmann beim zweiten Termin der „Kein-Schlussstrich“-Veranstaltungsreihe nachgegangen.
Audio
58:45 min, 81 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 18.02.2019 / 18:47
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Klassifizierung
Beitragsart: Rohmaterial
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Kein Schlussstrich
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Kein Schlussstrich – Politische Sozialisation eines Terrorhelfers
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Nach über fünf Jahren ist der Prozess zum sogenannten „Nationalistischen Untergrund“ (NSU) in München im Juni 2018 zu Ende gegangen. Für die Opfer der dort verhandelten zehn Morde und drei Sprengstoffanschläge, für ihre Angehörigen bleiben auch nach mehr als 400 Verhandlungstagen mehr Fragen als Antworten. Viele dieser Fragen betreffen staatliche Akteure: Wie tief war der Inlandsgeheimdienst in die Machenschaften des NSU-Netzwerks involviert? Bestand der NSU wirklich nur aus drei Personen, die von ihrem engsten Umfeld unterstützt wurden? Wie kam es zur Auswahl der Opfer? Wieso wurden viele Akten aus dem Zusammenhang nach Auffliegen des NSU so eilig vernichtet? Wieso hat die Nebenklage nie vollen Zugriff auf die Akten erhalten? Solche und viele weitere Fragen sind weiterhin offen. Das Ende des Prozesses kann somit nicht Ende der Aufklärung sein.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kein Schlussstrich“ soll diesen Fragen nachgegangen werden. Die Interventionistische Linke (IL) Kiel haben als Teil des „Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel“ in Kooperation mit der „Rosa-Luxemburg-Stiftung-Schleswig-Holstein“, dem „Wilhelm Strech-Fond“ und dem „DGB“ vier Veranstaltungen angesetzt. Die Auftacktveranstaltung „Das Urteil im NSU-Prozess – eine politische Beurteilung“ fand am 31. Januar im Gewerkschaftshaus in Kiel statt. Als Experte war der Rechtsanwalt und Nebenkläger im NSU-Verfahren Dr. Björn Elberling eingeladen, um aus der Sicht der Nebenkläger darzustellen, welcher Erkenntnisse des „NSU-Verfahrens“ in der Führung des Prozesses ignoriert wurden.
Zur zweiten Veranstaltung der Reihe „Politische Sozialisation eines Terrorhelfers“ am 14. Februar war Alexander Hoffmann geladen. Er war Nebenklageverträter der Betroffenen des Nagelbombenanschlags des „NSU“ in der Kölner Keupstraße. Andre Emminger, der das sogenannte „Terrortrio“ etwa dreizehn Jahre begleitete und unterstützte, kam beim Prozess mit 2,5 Jahren davon. Wie war die Begründung des Gerichts zu diesem Urteil? Welche Motivationen hatten NebenklägervertreterInnen bei diesem doch sehr kritisch gesehenen NSU-Prozess, der die Beteiligung an den Anschlägen auf das „Terrortrio“ weitestgehend reduzierte? Was ist das für eine soziale und politische Szene, in der das „Trio“ und ihre UnterstützerInnen groß geworden sind, die schließlich dazu beitrug, dass sie zu den Personen geworden sind, die diese menschenverachtenden Taten begangen und/oder unterstützt haben? Diesen und weiteren Fragen ist Alexander Hoffmann beim zweiten Termin der „Kein-Schlussstrich“-Veranstaltungsreihe nachgegangen.
Anmoderation:
Nach über fünf Jahren ist der Prozess zum sogenannten „Nationalistischen Untergrund“ (NSU) in München im Juni 2018 zu Ende gegangen. Für die Opfer der dort verhandelten zehn Morde und drei Sprengstoffanschläge, für ihre Angehörigen bleiben auch nach mehr als 400 Verhandlungstagen mehr Fragen als Antworten. Viele dieser Fragen betreffen staatliche Akteure: Wie tief war der Inlandsgeheimdienst in die Machenschaften des NSU-Netzwerks involviert? Bestand der NSU wirklich nur aus drei Personen, die von ihrem engsten Umfeld unterstützt wurden? Wie kam es zur Auswahl der Opfer? Wieso wurden viele Akten aus dem Zusammenhang nach Auffliegen des NSU so eilig vernichtet? Wieso hat die Nebenklage nie vollen Zugriff auf die Akten erhalten? Solche und viele weitere Fragen sind weiterhin offen. Das Ende des Prozesses kann somit nicht Ende der Aufklärung sein.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kein Schlussstrich“ soll diesen Fragen nachgegangen werden. Die Interventionistische Linke (IL) Kiel haben als Teil des „Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel“ in Kooperation mit der „Rosa-Luxemburg-Stiftung-Schleswig-Holstein“, dem „Wilhelm Strech-Fond“ und dem „DGB“ vier Veranstaltungen angesetzt. Die Auftacktveranstaltung „Das Urteil im NSU-Prozess – eine politische Beurteilung“ fand am 31. Januar im Gewerkschaftshaus in Kiel statt. Als Experte war der Rechtsanwalt und Nebenkläger im NSU-Verfahren Dr. Björn Elberling eingeladen, um aus der Sicht der Nebenkläger darzustellen, welcher Erkenntnisse des „NSU-Verfahrens“ in der Führung des Prozesses ignoriert wurden.
Zur zweiten Veranstaltung der Reihe „Politische Sozialisation eines Terrorhelfers“ am 14. Februar war Alexander Hoffmann geladen. Er war Nebenklageverträter der Betroffenen des Nagelbombenanschlags des „NSU“ in der Kölner Keupstraße. Andre Emminger, der das sogenannte „Terrortrio“ etwa dreizehn Jahre begleitete und unterstützte, kam beim Prozess mit 2,5 Jahren davon. Wie war die Begründung des Gerichts zu diesem Urteil? Welche Motivationen hatten NebenklägervertreterInnen bei diesem doch sehr kritisch gesehenen NSU-Prozess, der die Beteiligung an den Anschlägen auf das „Terrortrio“ weitestgehend reduzierte? Was ist das für eine soziale und politische Szene, in der das „Trio“ und ihre UnterstützerInnen groß geworden sind, die schließlich dazu beitrug, dass sie zu den Personen geworden sind, die diese menschenverachtenden Taten begangen und/oder unterstützt haben? Diesen und weiteren Fragen ist Alexander Hoffmann beim zweiten Termin der „Kein-Schlussstrich“-Veranstaltungsreihe nachgegangen.