Rene Talbot zur geplanten ambulanten Zwangsbehandlung in Bremen
ID 9363
Das Land Bremen will durch Änderung seines kombinierten PsychKG`s und Maßregelvollzugsgesetzes die ambulante Zwangsbehandlung einführen.
Rene Talbot von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener sprach am Telefon über die Hintergründe dieses Vorhabens
Rene Talbot von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener sprach am Telefon über die Hintergründe dieses Vorhabens
Audio
06:51 min, 7939 kB, mp3
mp3, 158 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 07.05.2005 / 22:42
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Andere, Wirtschaft/Soziales, Politik/Info
keine Linzenz
Skript
Im Herbst 2003 wurde diskutiert, ob in den Gesetzentwurf zur Änderung des Betreuungsrechts die Möglichkeit der ambulanten Zwangsbehandlung eingefügt werden sollte. Dieses Vorhaben wurde im Februar 2004 von der Bundesregierung als verfassungswidrig abgelehnt. Alle im Bundestag vertretenen Parteien kamen dann im Sommer 2004 übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die ambulante Zwangsbehandlung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und lehnten diese Änderung als verfassungswidrig ab. Nun soll sie in Bremen doch über einen perfiden Trick als Landesgesetz im Eilverfahren bis Ende Mai durchgepeitscht werden.
Das Land Bremen will durch Änderung seines kombinierten PsychKG`s und Maßregelvollzugsgesetzes die ambulante Zwangsbehandlung auf Grundlage des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilli-gen Gerichtsbarkeit (FGG) einführen Im § 70 k FGG heißt es: „Das Gericht kann die Vollziehung einer Unterbringung nach § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 aussetzen. Die Aussetzung kann mit Auflagen verbunden werden...“ Als „Auflage““ sieht der Bremer Gesetzentwurf die ambulante Behandlung vor. Im Rahmen der Auflage zur ambulanten Behandlung ist es nach dem Bremer Gesetzentwurf möglich, die Betroffenen ohne deren Einwilligung, d.h. mit Zwang zu behandeln, mit Zwang zu ernähren, Wertsachen der Betroffenen in Gewahrsam zu nehmen, den Schrift- und sonstigen Postverkehr zu überwachen, ja sogar den Telefonverkehr zu überwachen und zu beschränken.
Dies als mildere Form der Unterbringung zu verkaufen, ist perfide. Es wird anschließend viel mehr Zwang und Gewalt gegen wehrlose und unschuldige Menschen geben: zunächst monatelange Psychiatrie-Aufenthalte, anschließend ein Rollkommando, das die Menschen über Jahre und Jahrzehnte zu Hause mit Psychopharmaka abspritzt. Vorbeugende Köperverletzung zur Abwehr von (wahrscheinlich nie statt findenden) Straftaten ist mit dem Grundgesetz in keiner Weise vereinbar.
Rene Talbot von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener sprach am Telefon über die Hintergründe dieses Gesetzentwurfs
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite www.psychiatrie-erfahrene.de
Seit dem 2. Mai gibt es einen Dauerprotest Werktags zwischen 15 -18 Uhr vor dem Bundesrat in Berlin
Das Land Bremen will durch Änderung seines kombinierten PsychKG`s und Maßregelvollzugsgesetzes die ambulante Zwangsbehandlung auf Grundlage des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilli-gen Gerichtsbarkeit (FGG) einführen Im § 70 k FGG heißt es: „Das Gericht kann die Vollziehung einer Unterbringung nach § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 aussetzen. Die Aussetzung kann mit Auflagen verbunden werden...“ Als „Auflage““ sieht der Bremer Gesetzentwurf die ambulante Behandlung vor. Im Rahmen der Auflage zur ambulanten Behandlung ist es nach dem Bremer Gesetzentwurf möglich, die Betroffenen ohne deren Einwilligung, d.h. mit Zwang zu behandeln, mit Zwang zu ernähren, Wertsachen der Betroffenen in Gewahrsam zu nehmen, den Schrift- und sonstigen Postverkehr zu überwachen, ja sogar den Telefonverkehr zu überwachen und zu beschränken.
Dies als mildere Form der Unterbringung zu verkaufen, ist perfide. Es wird anschließend viel mehr Zwang und Gewalt gegen wehrlose und unschuldige Menschen geben: zunächst monatelange Psychiatrie-Aufenthalte, anschließend ein Rollkommando, das die Menschen über Jahre und Jahrzehnte zu Hause mit Psychopharmaka abspritzt. Vorbeugende Köperverletzung zur Abwehr von (wahrscheinlich nie statt findenden) Straftaten ist mit dem Grundgesetz in keiner Weise vereinbar.
Rene Talbot von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener sprach am Telefon über die Hintergründe dieses Gesetzentwurfs
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite www.psychiatrie-erfahrene.de
Seit dem 2. Mai gibt es einen Dauerprotest Werktags zwischen 15 -18 Uhr vor dem Bundesrat in Berlin
Kommentare
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24.05.2005 / 16:11 | wolli, Radio Unerhört Marburg (RUM) |
gesendet
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im zip-fm vom 10.05.05 | |
24.05.2005 / 16:11 | wolli, Radio Unerhört Marburg (RUM) |
gesendet
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im zip-fm vom 13.05.05 | |