Hausdurchsuchung bei Atomwaffengegner
ID 9262
Bei einem Atomwaffengegner in Heidelberg fand am 22. April eine Hausdurchsuchung statt. Hermann Theisen hatte Flugblätter verteilt, die Soldaten dazu aufriefen, sich der nuklearen Teilhabe zu verweigern. Dafür wurde er in zweiter Instanz vom Landgericht Koblenz Ende März freigesprochen. Dennoch ließ die Staatsanwaltschaft Koblenz jetzt bei ihm zur Beweissicherung eine Hausdurchsuchung durchführen.
Audio
09:06 min, 4269 kB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 24.04.2005 / 00:00
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Dateizugriffe: 304
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Internationales, Politik/Info
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Der Atomwaffengegner Hermann Theisen aus Heidelberg hatte zusammen mit anderen mehrfach Flugblätter an Soldaten des Jagdbombergeschwaders 33 in Büchel verteilt. In diesem Flugblättern wurden die Soldaten aufgerufen, Befehle im Zusammenhang mit in Büchel gelagerten Atomwaffen zu verweigern, da diese gegen geltendes Recht verstieße.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhob Anklage wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten. Vom Amtsgericht wurden die Angeklagten verurteilt. Das Landgericht Koblenz erkannte Ende März 2005 auf Freispruch. Richterin Wild-Völpel des Landgerichts führte im Urteil aus: Es sei eine respektable und diskutable Rechtsauffassung, dass die Lagerung von und Drohung mit Atomwaffen, die nukleare Teilhabe, verfassungs- und völkerrechtswidrig sei.
Gegen das Landgerichtsurteil legte die Staatsanwaltschaft Koblenz Revision ein und beantragte vergangene Woche beim Amtsgericht Heidelberg eine Hausdurchsuchung durchzuführen, da diese zur Auffindung von Beweismaterial, nämlich weiteren Flugblättern, führen könne.
Mit Hermann Theisen sprach Holger vom bermuda.funk über diesen absurden Vorgang.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhob Anklage wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten. Vom Amtsgericht wurden die Angeklagten verurteilt. Das Landgericht Koblenz erkannte Ende März 2005 auf Freispruch. Richterin Wild-Völpel des Landgerichts führte im Urteil aus: Es sei eine respektable und diskutable Rechtsauffassung, dass die Lagerung von und Drohung mit Atomwaffen, die nukleare Teilhabe, verfassungs- und völkerrechtswidrig sei.
Gegen das Landgerichtsurteil legte die Staatsanwaltschaft Koblenz Revision ein und beantragte vergangene Woche beim Amtsgericht Heidelberg eine Hausdurchsuchung durchzuführen, da diese zur Auffindung von Beweismaterial, nämlich weiteren Flugblättern, führen könne.
Mit Hermann Theisen sprach Holger vom bermuda.funk über diesen absurden Vorgang.
Kommentare
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28.04.2005 / 13:31 | wolli, Radio Unerhört Marburg (RUM) |
gesendet
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im zip-fm vom 26.04.05 | |