Keine Anwälte für Gefährder? - Neuigkeiten zum bay. PAG

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„Der Entwurf des Polizeiaufgabengesetz verweist in seinem Art.92 in allen Fällen, in denen es eine gerichtliche Entscheidung vorgesehen hat, auf das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das FamFG. Mit dem Zusatz, dass die Rechtsbeschwerde ausgeschlossen ist. Diese Zuweisung an das FamFG hat verheerende Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen“ das schreibt der Anwalt Hartmut Wächtler in einer Stellungnahme zum PAG in Bayern an den bayerischen Landtag. Denn laut dem FamFG gibt es keinen Anwaltszwang, das heißt, kein Recht auf einen Pflichtverteidiger. Wer gegen Maßnahmen der Polizei im Sinne des Polizeiaufgabengesetzes klagen will, der muss die rechtliche Unterstützung selbst zahlen. Wer kein Geld hat, hat Pech gehabt. Diese und weitere versteckte Gefahren des PAG verunmöglichen es Betroffenen von Maßnahmen (z.B. Vorbeugehaft) sich dagegen zu wehren. Wir sprachen mit Hartmut Wächtler über diese gefährliche Kleinigkeit im PAG und darüber, was man dagegen tun kann.

Hinweis: Am Freitag, den 20 April ist eine Anti-PAG Demo in Nürnberg geplant. Am 10. Mai soll in München eine Großdemo gegen das bayerische PAG stattfinden.
Audio
18:35 min, 21 MB, mp3
mp3, 160 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 18.04.2018 / 16:48

Dateizugriffe: 1816

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: CX - Corax - Politik - Makro
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 18.04.2018
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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