Folter bleibt ungestraft
ID 8442
mit einer verurteilung, jedoch ohne strafe ging der prozeß für den ehemaligen frankfurter polizeivize daschner zu ende. das netzwerk gegen folter kritisiert die entscheidung des landgerichts frankfurt scharf hat bereits gegen den staatsanwalt anzeige erstattet.
Audio
07:10 min, 3362 kB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 21.12.2004 / 17:26
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: zip-fm - Einzelbeitrag
keine Linzenz
Skript
ANMOD:
Das Verfahren gegen den ehemaligen Polizeivizepräsidenten von Frankfurt, Wolfgang Daschner wegen des Vorwurfs der Folterandrohung im Entführungsfall Metzler hatte national und international für großes Aufsehen gesorgt. Bereits im Vorfeld waren Auseinandersetzungen darüber geführt worden, ob in Deutschland die Möglichkeiten der Polizei ausgeweitet werden sollten, um in Fällen wie z.B. Entführungen Geständnisse zu erhalten. KritikerInnen verwiesen dagegen auf das absolute Folterverbot und stellten an den Prozeß gegen Daschner die Erwartung, das Folterverbot zu bestätigen.
Jetzt ist das Urteil gesprochen, die Interpretationen desselben gehen jedoch weit auseinander.
Am gestrigen Montag entschied die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt, daß Daschner und der beteiligte Polizist Ennigkeit zwar verurteilt sind, jedoch straffrei ausgehen. Daschner wurde zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro auf Bewährung verurteilt. Das Netzwerk gegen Folter "stop torture" übt massive Kritik an dem Urteil. Jörg Eichler schildert seine Einschätzung:
Das Verfahren gegen den ehemaligen Polizeivizepräsidenten von Frankfurt, Wolfgang Daschner wegen des Vorwurfs der Folterandrohung im Entführungsfall Metzler hatte national und international für großes Aufsehen gesorgt. Bereits im Vorfeld waren Auseinandersetzungen darüber geführt worden, ob in Deutschland die Möglichkeiten der Polizei ausgeweitet werden sollten, um in Fällen wie z.B. Entführungen Geständnisse zu erhalten. KritikerInnen verwiesen dagegen auf das absolute Folterverbot und stellten an den Prozeß gegen Daschner die Erwartung, das Folterverbot zu bestätigen.
Jetzt ist das Urteil gesprochen, die Interpretationen desselben gehen jedoch weit auseinander.
Am gestrigen Montag entschied die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt, daß Daschner und der beteiligte Polizist Ennigkeit zwar verurteilt sind, jedoch straffrei ausgehen. Daschner wurde zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro auf Bewährung verurteilt. Das Netzwerk gegen Folter "stop torture" übt massive Kritik an dem Urteil. Jörg Eichler schildert seine Einschätzung: