Bundesregierung verteidigt Recht auf Schnüffelei
ID 73564
Der Bremer Anwalt und Vizepräsident der Internationaln Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner hat gerichtlich feststellen lassen, dass seine 4 Jahrzehnte andauernde Überwachung durch den sogenannten "Verfassungsschutz" unrechtmäßig war. Nach rekordverdächtigen viereinhalb Jahren, in denen das Urteil nicht rechtskräftig werden konnte, hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung zugelassen. Wenn man negative Urteile zum "Verfassungsschutz" nicht verhindern kann, so wird ihre Rechtswirksamkeit halt hinausgeschoben. Ein gutes Beispiel dafür, dass die Kontrolle der Dienste einfach nicht möglich ist.
Audio
05:04 min, 4753 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 10.11.2015 / 13:39
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Morgenradio
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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