Bundesregierung verteidigt Recht auf Schnüffelei

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Der Bremer Anwalt und Vizepräsident der Internationaln Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner hat gerichtlich feststellen lassen, dass seine 4 Jahrzehnte andauernde Überwachung durch den sogenannten "Verfassungsschutz" unrechtmäßig war. Nach rekordverdächtigen viereinhalb Jahren, in denen das Urteil nicht rechtskräftig werden konnte, hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung zugelassen. Wenn man negative Urteile zum "Verfassungsschutz" nicht verhindern kann, so wird ihre Rechtswirksamkeit halt hinausgeschoben. Ein gutes Beispiel dafür, dass die Kontrolle der Dienste einfach nicht möglich ist.
Audio
05:04 min, 4753 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 10.11.2015 / 13:39

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Morgenradio
Entstehung

AutorInnen: Jan Keetman
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 10.11.2015
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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