Bewährungsstrafen für Sprengmittel bauende, ausprobierende und auf Gegendemos schmeissende Rechte

ID 73225
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Die zwischen November 2012 bis September 2013 locker assoziert agierende Gruppe von zwei offen bekennenden Nazis und einen zumindest rechtsoffenen Bastelspezialisten (Oliver Rö., Sascha Hill. und Robert Eng. aus Malterdingen) ist vor dem Schöffengericht des AG Emmendingen mit Bewährungs- bzw. Geldstrafen davon gekommen:
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12:25 min, 11 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 22.10.2015 / 15:22

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: MoRa3X
Entstehung

AutorInnen: kmm/JK
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 22.10.2015
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Robert Eng. der Flugzeugmodellbastler und Sprengstoffbombenbauer aus Malterdingen, der zwischen 2011 und 2012 mindestens 10 Sprengversuche mit Anzündern wie auch Elektrozündern seiner Bomben selbst und durch andere REALISIERT und videografierte hatte, kam mit 10 Monaten auf Bewährung davon. Die Strafe umfaßt u.a. auch den Bau einer Rohrbombe, Tipps an den Mitangeklagten Rö. zur Sprengmittelproduktion und -einsatz sowie Teilnahme an einer Sprengung aus dem REAL Parkplatz in Freiburg-Haid . Die Staatsanwaltschaft, Dr. Rink hatte 1 Jahr, Verteidiger Klingenberg 90 Tagessätze plädiert.
Der Berufsrichter am AG, Schmalen, hielt ihm u.a. zu Gute, dass ihm das Bekanntwerden seiner Bombenbauereien den Arbeitsplatz bei Herrenknecht gekostetet habe und ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er auch Menschen verletzen wollte. Letzeres ist angesichts einer explizit die menschenverachtenden Whats-APP Kommunikation durch den Nazi Oliver Rös. nicht widersprechenden, ja gar selbst bei der Wiederholung der Aufmischungsankündigung der Antifa durch Sprengmittel mit einer nicht ablehnend kommentierender Äusserung, vielmehr u.a. auch eine mit Rös. gemeinsame "Ablehnung dieses Staates" bekundenden Zustimmung, eine mehr als fragwürdige Beweiswürdigung.

Oliver Rös. , der auch zugegeben hatte, mit Sprengmitteln (sog. Spanischen Böllern mit mindestens 2 g Kaliumchlorat) bewaffnet auf eine Demonstration der Nazi Kleinst Partei die Rechte am 31.8. 13 nicht nur gegangen zu sein, sondern durch Wurf und Zündung des Sprengsatzes - ohne jede von ihm herbei halluzionierte Bedrohung - mindestens 5 Personen der Gegendemonstration und einen Polzisten verletzt hatte, sowie auch schwerere Verletzung der dichtgedrängten Gegendemonstranten ("Trifft keine Falschen" an Robert Eng.) in Kauf nahm, kam auf 1 Jahr mit sechs Monaten incl. einer Geldbusse von 3.000 € als Bewährungsauflage davon. Rös. der unter fachlichen Rat von Robert Eng. sich auch an Sprengpasten mit Aceton als sog. Napalmbombe versuchte und (erfolglos) im Baiersbronner Wald erprobte, sowie aus dem Kasten mit diversen Sprengmitteln des Robert Eng. in den Morgenstunden des 24.8.2013 auch zuumindest ein Sprengsatz auf dem Real Supermarkt in Freiburg-Haid gemeinsam mit Sascha Hil.und Robert Eng. erprobte, nahm den Sprengbombenkarton den Eng. zu Hill. verbracht hatte, inklusive einer von Robert Eng. gefertigten Rohrbombe mit nach Baiersbronn zum damaligen Nazikumpel Wurst.. Er kam mit einer Bewährungstrafe wegen seiner günstigen Sozialprognose, dem Geständnis und der Entschuldigung als "Kack-Aktion" und einer Strafmilderung wegen medialer Vorverurteilung davon.


Als er bei seinem Dortmunder Anschlag über Nacht in Haft kam, organsierte Sascha Hill. nicht nur Rös.´s persönliche Rückführung aus Dortmund, sondern auch den Rücktransport der Rohrbombe am 1.9.13 aus Baiersbronn zu Eng. nach Malterdingen was erst im 2.Anlauf klappte,,. Der restliche Sprengmittelkarton wurde vom Transport- Fahrer St.k. noch am gleichen Tag der Rohrbomberanblieferung der Kripo Offenburg ausgeliefert (vom LKA auch nur teilweise ausgewertet), die erst nach mehrmaligen Angeoten am 3.9.2015 angenommen wurden.

Sascha Hill. , der Quartiergeber für Treffen des Bombertrios, Sprengmitteleinsatz- Planungsteilnehmer und Miterprober von Sprengmitteln auf dem REAL Parkplatz in Freiburg-Haid am frühen Morgen des 24.8.13, Cheforganisator sowohl der Rückführung von Oliver Rö. vom Anschlag in Dortmund nach Baiersbronn und für den Rücktransport der Bombe aus Baiersbronn - erkennbar um sie dem Polizeizugriff zu entziehen - wurde vom Gericht mit einer Geldstrafe von 90-Tagessätzen (" ohne Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis" wie Richter Schmalen ausdrücklich betonte) belohnt.
Strafverfahren als Plattform für Naziszenen- Anwälte?

Das gefühlt wie offenkundige Desinteresse des Berufsrichters an einer konsequenten Verhandlungsführung, ermöglichte den Naziszenen -Anwälten Heinig (Blood& Honour, Ultima Ratio) und Hammer ("Noie Werte") eine beinah ungebremste Plattform für klassische Nazistereotype vom "Opfer" Mythos ihrer Mandaten ("Tatprovokation der Gegendemonstanten" oder "Lügenpresse" (Bild und Spiegel lügen aus "tiefster Schublade" Heinig) . Richter Schmalen bekundete noch in der mündlichen Urteilsbegründung in der Strafzumessung (Strafmilderung wegen Vorverurteilung) seine Sympathie zumindest zu einem der von Heinig bemühten Stereotype am Beispiel Bild. Zuvor bedrängte er am Mittwoch - eine gefühlte Ewigkeit- mit Hilfe beider Naziszenen-Anwälten den Staatsanwalt. Dieser Staatsanwalt sollte einer Einstellung von Vorwürfen u.a. zum Sprengversuch beim REAL-Parkplatz zustimmen. Vier Anläufe unternahm Schmalen dazu ("machen sie es dem Gericht nicht so schwer") von manchen an der Grenze zur Nötigung aufgefasst. Da dies teilweise ausgerechnet von St. Hammer ausgerechnet versucht wurde, nachdem offenbar wurde, dass Sascha Hill. noch auf dem von ihm organiserten Bombenrücktransport - also nach dem Dortmund Anschlag - erneut gegenüber einem Zeugen den Anschlag auf ein Antifacamp ausgemalt hatte - von wegen bloss fantasiertes Suff-Gedröhns über eine Woche zuvor. Dies geschah gegenüber dem Zeugen so drastisch, dass dieser dann doch zur Polizei in Offenburg ging.

Nach dem Reker-Attentat solch eine Demonstration institutioneller Verharmlosung rechter Gewalt als Suff-Fantasien noch in der mündlichen Urteilsbegründung präsentiert zu bekommen, dünkt als ein kaum erträgliches Skandalon. Verstärkt durch Lob und Dank an die Naziszenen-Anwälte dafür, sie hätten massgeblich durch, angesichts der überwältigenden Beweise zwingenden, die Geständnisse ihrer Mandanten für einen "reibungslosen" Prozessverlauf gesorgt. Diese hatten schon in ihren Plädoyers dieses "kooperative" Licht unter den Scheffel gestellt.