Auch Bundesrat beschließt Verfassungsbruch in Fragen des Rechts auf Asyl
ID 73155
Der Sächsische Flüchtlingsrat und weitere Flüchtlingsräte der Bundesländer kritisieren den Bundesrat, sich am offenen Verfassungsbruch zu beteiligen / „Die beschlossenen Gesetzesverschärfungen sind in höchstem Maße menschenfeindlich!“
In dieser Woche hat die Bundesregierung das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht. Soeben hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf verabschiedet. Damit ist die letzte Hürde für die zweite massive Asylrechtsverschärfung innerhalb eines Jahres genommen.
Der Sächsische Flüchtlingsrat und weitere Landesflüchtlingsräte kritisieren, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Stattdessen setzen sie einseitig auf Abschreckung und sind in Teilen schlicht verfassungswidrig.
„Der Bundesrat hat sich heute, auch mit Stimmen grün mitregierter Länder, am offenen Verfassungsbruch beteiligt. Der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist gekippt“, kritisiert Patrick Irmer, Sprecher des Sächsischen Flüchtlingsrats.
Die Gesetzesverschärfungen treffen geduldete Flüchtlinge besonders hart. Ein großer Teil von ihnen soll zukünftig nur noch „Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“ erhalten. Jegliches Bargeld soll ihnen gestrichen werden, auch eine Arbeitserlaubnis sollen sie nicht erhalten. Damit wird ihnen nicht nur das „soziokulturelle Existenzminimum“ entzogen, das laut Bundesverfassungsgericht bar ausbezahlt werden muss. Sogar das „physische Existenzminimum“ kann unter das vom Verfassungsgericht festgelegte Niveau abgesenkt werden.
„Viele der geduldeten Flüchtlinge sind bereits jetzt völlig verzweifelt angesichts ihrer Perspektivlosigkeit. Diese Verzweiflung wird noch weiter zunehmen, wenn man bei diesen Menschen die Daumenschrauben noch weiter andreht. Die Bereitschaft zur Ausreise wird dadurch trotzdem nicht steigen, denn die Menschen können nicht in ihre Herkunftsländer zurück. Die beschlossenen Verschärfungen sind deshalb in höchstem Maße menschenfeindlich. Wir werden betroffene Flüchtlinge dabei unterstützen, gerichtlich gegen diese verfassungswidrige Neuregelung vorzugehen“
Tim Thaler sprach mit Patrik Irmer vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. darüber.
In dieser Woche hat die Bundesregierung das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht. Soeben hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf verabschiedet. Damit ist die letzte Hürde für die zweite massive Asylrechtsverschärfung innerhalb eines Jahres genommen.
Der Sächsische Flüchtlingsrat und weitere Landesflüchtlingsräte kritisieren, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Stattdessen setzen sie einseitig auf Abschreckung und sind in Teilen schlicht verfassungswidrig.
„Der Bundesrat hat sich heute, auch mit Stimmen grün mitregierter Länder, am offenen Verfassungsbruch beteiligt. Der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist gekippt“, kritisiert Patrick Irmer, Sprecher des Sächsischen Flüchtlingsrats.
Die Gesetzesverschärfungen treffen geduldete Flüchtlinge besonders hart. Ein großer Teil von ihnen soll zukünftig nur noch „Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“ erhalten. Jegliches Bargeld soll ihnen gestrichen werden, auch eine Arbeitserlaubnis sollen sie nicht erhalten. Damit wird ihnen nicht nur das „soziokulturelle Existenzminimum“ entzogen, das laut Bundesverfassungsgericht bar ausbezahlt werden muss. Sogar das „physische Existenzminimum“ kann unter das vom Verfassungsgericht festgelegte Niveau abgesenkt werden.
„Viele der geduldeten Flüchtlinge sind bereits jetzt völlig verzweifelt angesichts ihrer Perspektivlosigkeit. Diese Verzweiflung wird noch weiter zunehmen, wenn man bei diesen Menschen die Daumenschrauben noch weiter andreht. Die Bereitschaft zur Ausreise wird dadurch trotzdem nicht steigen, denn die Menschen können nicht in ihre Herkunftsländer zurück. Die beschlossenen Verschärfungen sind deshalb in höchstem Maße menschenfeindlich. Wir werden betroffene Flüchtlinge dabei unterstützen, gerichtlich gegen diese verfassungswidrige Neuregelung vorzugehen“
Tim Thaler sprach mit Patrik Irmer vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. darüber.
Audio
11:40 min, 23 MB, mp3
mp3, 275 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 16.10.2015 / 17:10
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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19.10.2015 / 10:57 | Nico, Radio Corax, Halle |
gesendet
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und zwar heute im mima. danke! | |
22.10.2015 / 11:37 | Roter Bereich, unabhängige redaktionsgruppen bei radio ZUSA |
Gesendet im Roten Bereich
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Gesendet am 21.10. Danke! | |