Zur Prostitutionsdebatte ein Interview mit der Sexarbeiterin T.S.

ID 63873
 
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Das deutsche „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ vom 1. Januar 2002 ist eines der liberalsten weltweit. Seitdem ist Prostitution bei uns nicht mehr sittenwidrig. Die Schaffung von guten Arbeitsbedingungen und die Ausgabe von Kondomen sind nicht mehr als „Förderung der Prostitution“ strafbar. Sexarbeiter*innen können sich kranken- und sozialversichern und sie können klagen, wenn sie ihr Geld nicht bekommen. Steuern bezahlen mussten sie immer schon, so sittenwidrig war Prostitution dann doch nicht.
Anlässlich der Prostitutionsdebatte ein Gespräch mit der Sexarbeiterin T.S.
Audio
35:18 min, 32 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 18.05.2014 / 23:13

Dateizugriffe: 573

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Frauen/Lesben, Arbeitswelt
Entstehung

AutorInnen: Felicitas Hübner
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 14.05.2014
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
28.05.2014 / 10:19 marie,
wird gesendet
in osmose am 29.05.2014. danke