Zur Prostitutionsdebatte ein Interview mit der Sexarbeiterin T.S.
ID 63873
Das deutsche „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ vom 1. Januar 2002 ist eines der liberalsten weltweit. Seitdem ist Prostitution bei uns nicht mehr sittenwidrig. Die Schaffung von guten Arbeitsbedingungen und die Ausgabe von Kondomen sind nicht mehr als „Förderung der Prostitution“ strafbar. Sexarbeiter*innen können sich kranken- und sozialversichern und sie können klagen, wenn sie ihr Geld nicht bekommen. Steuern bezahlen mussten sie immer schon, so sittenwidrig war Prostitution dann doch nicht.
Anlässlich der Prostitutionsdebatte ein Gespräch mit der Sexarbeiterin T.S.
Anlässlich der Prostitutionsdebatte ein Gespräch mit der Sexarbeiterin T.S.
Audio
35:18 min, 32 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 18.05.2014 / 23:13
35:18 min, 32 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 18.05.2014 / 23:13
Dateizugriffe: 573
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Frauen/Lesben, Arbeitswelt
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Kommentare
|
|
28.05.2014 / 10:19 | marie, |
wird gesendet
|
|
in osmose am 29.05.2014. danke | |