Kein Drei-Klassenstrafrecht bei Korruption im Gesundheitswesen!

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Bundesrat lehnt Drei-Klassenstrafrecht gegen Korruption im Gesundheitswesen ab. Die Frage war: Machen sich bestechliche Ärztinnen und Ärzte strafbar? Die Gesetzeslage war bisher unklar. Grund genug für den Bundesgerichtshofs (BGH), klare Verhältnisse anzumahnen nachdem am 29. März 2012 der Bundesgerichtshof (BGH) feststellte, dass niedergelassene VertragsärztInnen nach der gegenwärtigen Gesetzeslage bei korruptivem Verhalten wie der Annahme von Bestechungsgeldern strafrechtlich nicht verfolgt werden können. Im Gegensatz zu angestellten Ärzten und Ärztinnen, die in diesen Fällen strafrechtlich belangt werden. Ebenso gehen Pharmaunternehmen bei Bestechungsvereinbarungen straffrei aus.
Der schwarz-gelbe Gesetzgeber wurde aktiv und hat im Bundestag ein Präventionsgesetz zur Bekämpfung von Korruption ins Sozialgesetzbuch V als Nebenstrafrecht geschrieben.
Als Anhängsel an das Präventionsgesetz wäre die Bedeutung des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen herabgesetzt gewesen.
Am 20.9.13, in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Wahl lehnte dieser das Gesetz ab.
Nun muss das Gesetz nach der Wahl neu beraten werden, das Ende ist offen. Dr. Christiane Fischer die ärztliche Geschäftsführerin von MEZIS im Gespräch mit RDL.

2007 hat sich die Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte MEZIS e.V. „Mein Essen zahl ich selbst“ gegründet: www.mezis.de
Audio
09:26 min, 8836 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 26.09.2013 / 17:23

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Arbeitswelt, Wirtschaft/Soziales
Serie: Mittagsmagazin
Entstehung

AutorInnen: Konrad
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 26.09.2013
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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