Die Berliner Staatsanwaltschaft handelt gegen die Auflagen der UN-Antirassismuskonvention

ID 54927
 
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Vor vier Jahren hatte der Berliner Bundesbanker Thilo Sarrazin durch rassistische und Volksverhetzende Aussagen auf sich aufmerksam gemacht. Damals sah die Berliner Staatsanwaltschaft allerdings keinen Grund um die Äußerungen Sarrazins zur Anklage zu bringen. Auch ein Widerspruch des Türkischen Bund Berlins brachte hier keinen Erfolg. Vor einigen Tagen gab dann der Ausschuss der UN-Antirassismuskonvention an, dass die Äußerungen Sarrazins gegen die Konvention verstoßen würden. Wir sprachen dazu mit Dr. Hendrik Cremer vom Institut für Menschenrechte. Zunächst erklärt er, was die UN-Antirassismuskonvention beihaltet.
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07:05 min, 16 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 23.04.2013 / 16:36

Dateizugriffe: 387

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 23.04.2013
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
24.04.2013 / 08:58 kmm, Radio Dreyeckland, Freiburg
Im mora
bei rdl am 24.4. ausgestrahlt Danke
 
24.04.2013 / 18:49 Angelika , Radio Unerhört Marburg (RUM)
gesendet Gleis 16, Radio Unerhört Marburg 24.4.
Danke!
 
25.04.2013 / 14:19 Richie,
Verwendet in ZipFM vom 25.04
Dankeschön