Die Berliner Staatsanwaltschaft handelt gegen die Auflagen der UN-Antirassismuskonvention
ID 54927
Vor vier Jahren hatte der Berliner Bundesbanker Thilo Sarrazin durch rassistische und Volksverhetzende Aussagen auf sich aufmerksam gemacht. Damals sah die Berliner Staatsanwaltschaft allerdings keinen Grund um die Äußerungen Sarrazins zur Anklage zu bringen. Auch ein Widerspruch des Türkischen Bund Berlins brachte hier keinen Erfolg. Vor einigen Tagen gab dann der Ausschuss der UN-Antirassismuskonvention an, dass die Äußerungen Sarrazins gegen die Konvention verstoßen würden. Wir sprachen dazu mit Dr. Hendrik Cremer vom Institut für Menschenrechte. Zunächst erklärt er, was die UN-Antirassismuskonvention beihaltet.
Audio
07:05 min, 16 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 23.04.2013 / 16:36
07:05 min, 16 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 23.04.2013 / 16:36
Dateizugriffe: 387
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Kommentare
|
|
24.04.2013 / 08:58 | kmm, Radio Dreyeckland, Freiburg |
Im mora
|
|
bei rdl am 24.4. ausgestrahlt Danke | |
24.04.2013 / 18:49 | Angelika , Radio Unerhört Marburg (RUM) |
gesendet Gleis 16, Radio Unerhört Marburg 24.4.
|
|
Danke! | |
25.04.2013 / 14:19 | Richie, |
Verwendet in ZipFM vom 25.04
|
|
Dankeschön | |