FRONTEX WATCH 10.07.2012
ID 49581
Dublin II-Verordnung
Die Verordnung regelt, welcher Mitgliedsstaat der Europäischen Union für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Was in der Theorie zum Teil abstrakt klingt, entfaltet seine wahren Schrecken erst in der konkreten Praxis des Abschiebealltags.
Am Beispiel des minderjährige Ahmed aus Afghanistan läßt sich das undurchsichtige Labyrinth des Dublin-Systems gut aufzeigen. Ahmed ist allerdings nur einer von vielen.
Die Verordnung regelt, welcher Mitgliedsstaat der Europäischen Union für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Was in der Theorie zum Teil abstrakt klingt, entfaltet seine wahren Schrecken erst in der konkreten Praxis des Abschiebealltags.
Am Beispiel des minderjährige Ahmed aus Afghanistan läßt sich das undurchsichtige Labyrinth des Dublin-Systems gut aufzeigen. Ahmed ist allerdings nur einer von vielen.
Audio
03:40 min, 3439 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 10.07.2012 / 10:23
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Klassifizierung
Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: FRONTEX WATCH
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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