Nachrichten von Fokus Südwest #141 am 19.04.2012

ID 47774
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# Schweiz mit hoher Beschäftigung
# Cheflöhne unter Druck der Aktionäre
# Teurer Expertenrat für den EnBW-Deal
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Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Internationales, Arbeitswelt, Politik/Info
Serie: Focus Europa Einzelbeitrag
Entstehung

AutorInnen: Konrad
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 19.04.2012
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Hoch bei offene Stellen in der Schweiz

Als unberechtigt erweist sich die pessimistische Stimmung auf dem Arbeitsmarkt. So ist der Bedarf qualifizierten Arbeitskräften im ersten Quartal 2012 laut dem Stellenvermittler Adecco gestiegen.


Der Ende 2011 registrierte Einbruch an offenen Stellen ist überwunden. Mit Ausnahme der Ostschweiz verzeichnen alle Regionen einen Zuwachs nach Arbeitskräften.

Am stärksten gesucht waren Beschäftigte im Management, vor allen in mittleren und höheren
Positionen. Dort betrug der Zuwachs 31 Prozent. Bei medizinischen und sozialen Berufen stieg die
Nachfrage um 26 Prozent.

Die Kategorie Finanz und Treuhand legte um 19 Prozent zu, während Büro und Verwaltung ein
Plus von 17 Prozent aufweist. Beide Bereiche hatten allerdings in den Vorquartalen starke
Rückgänge. In den übrigen Berufsgruppen legte das Stellenangebot ebenfalls zu bis auf das Gastgewerbe und die persönlichen Dienstleistungen.
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Steigende Cheflöhne auch gegen den Aktionärswillen

55 Prozent der Citigroup-Aktionäre stimmten in den USA gegen den Lohn des Konzernchefs.
Das Ergebnis der Konsultativabstimmung trifft aber nicht nur die Citigroup selbst. Die Generalversammlungssaison hat eben erst begonnen. Die unverbindlichen Abstimmungen zu den Cheflöhnen sind in den USA erst seit kurzem Pflicht. Die Citigroup ist zwar nicht das erste amerikanische Unternehmen, dessen Lohnpolitik bei den Aktionären durchfällt. Der Widerstand gegen hohe Löhne nimmt zu – auch ausserhalb der USA.
Für Vikram Pandit ist es ein Schlag ins Gesicht. In den zwei Jahren zuvor hatte er sich mit jeweils 1 Dollar Lohn zufrieden gegeben, um die Bank aus der Finanzkrise zu führen. Inzwischen Meutern die US-Aktionäre 15 Millionen US-Dollar sind ihnen einfach zu viel.

Konsultativabstimmungen haben in der Schweiz kaum Konsequenzen.Eines der letzten westeuropäischen Länder kennt die Schweiz keine zwingenden Aktionärsrechte im Zusammenhang mit Vergütungen. Auch in der Schweiz wurde schon einmal eine Konsultativabstimmung verloren: Die amerikanischstämmige Ölfirma Weatherford überzeugte letztes Jahr nur 43,4 Prozent der Aktionäre davon, dass ihr Chef 16 Millionen Dollar plus 125 Millionen Abgangsentschädigung verdient, zumal das Unternehmen 100 Millionen Verlust machte. Zu den zehn Firmen mit den schlechtesten Abstimmungsergebnissen der letzten Jahre gehören auch UBS, Lonza, Novartis, Credit Suisse, Sonova oder Swiss Re.

Bei knapp der Hälfte der 100 grössten börsenkotierten Schweizer Firmen können die Aktionäre heute am Donnerstag, ihre Meinung zur Vergütung abgeben. Umstritten ist allerdings der Wert solcher unverbindlichen Konsultativabstimmungen. So stieg die Gesamtentschädigung von Verwaltungsratspräsident Daniel Vasella auf 13 Millionen Franken, obwohl 39 Prozent der Novartis-Aktionäre den Vergütungsbericht 2011 abgelehnt hatten.
Die nächste Abstimmung ist erst 2014 vorgesehen.


Erstellt: 18.04.2012, 21:20 Uhr

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Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz gerät wegen EnBW-Deal unter Druck

Jahrelang war Gleiss Lutz sozusagen die Haus- und Hofkanzlei des Landes. Der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) entschied sich im Herbst 2010 für die renommierte Adresse, als es darum ging, in einer Geheimaktion unter dem Decknamen „Olympia“ den Landesanteil an der Energie Baden-Württemberg (EnBW) vom französischen Staatskonzern EdF zurückzukaufen.
Nun wird der Druck auf die Kanzlei Gleiss Lutz größer. Der Untersuchungsausschuss des Landtags welcher das Fünf-Milliarden-Geschäft aufarbeitet hakt nach. An diesem Freitag müssen die Top-Anwälte der Kanzlei um ihren Vormann Martin Schockenhoff in den Zeugenstand und erklären, warum sie am 30. November 2010 zu der Einschätzung kamen, Mappus könne das Geschäft ohne Beteiligung des Landtags durchziehen.
Bekanntlich war dies fatale Fehleinschätzung. Denn der Staatsgerichtshof des Landes verurteilte Monate später diesen Vorgang als Verfassungsbruch. Den Expertenrat lies sich die Kanzlei Gleiss Lutz mit 450 Euro pro Stunde vergüten – was sich für den gesamten EnBW-Deal auf satte 2,7 Millionen Euro summierte.