SPENDENAUFRUF Weiterführung des Hartz4-Verfahrens
ID 33926
Das Geld soll und wird verwendet werden, um bis zum 08. August 2010 über einen Fachanwalt für Europarecht eine Klage einzureichen vor dem EuGH und/oder EuGHMR gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 im Verfahren Az.: 1 BvL 1/09 mindestens dahingehend, zu prüfen, ob die Bundesregierung gemäß dem Grundgesetz und anderer, europäischer Gesetze und Verträge hinsichtlich der Falschbemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder den Leistungsbeziehern gegenüber zum Schadenersatz (Nachzahlung) zu verpflichten war und ist.
Somit muß auch geprüft werden, ob das Bundesverfassungsgericht verpflichtet war, zu prüfen, ob die Höhe der derzeitigen Regelsätze für Erwachsene und Kinder ausreichend war und ist für ein menschenwürdiges und die Familie schützendes Existenzminimum in Deutschland, und, wie hoch die Regelsätze dazu hätten sein müssen.
Ferner soll überprüft werden, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelsätze der Kinder zulässig war und ist.
Weiteres bleibt vorbehalten. Ein Fachanwalt wird derzeit noch gesucht. Das Geld geht dann direkt von RAein Neck an den Fachanwalt. Meine Familie und ich oder Dritte kommen damit nicht in Berührung.
Die Sache betreiben meine Familie und ich nicht mehr nur wegen uns weiter, sondern auch, weil die Sache Millionen anderer, von Hartz-IV betroffene Menschen in Deutschland betrifft.
Sollte nicht genug Geld für die Verfahrenskosten zusammen kommen, was derzeit ja nicht absehbar ist, werden die Spenden abzüglich der Kosten für die jeweilige Überweisung an die Spender zurück überwiesen.
Herzlichsten Dank vorab an alle Spender.
Bitte verbreitet diesen Spendenaufruf weiter.
Eschwege, den 20. April 2010,
Thomas Kallay
Kläger gegen Hartz-IV
vor dem Bundesverfassungsgericht
c/o
Erwerbslosen-Initiative
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
- gegründet 1998 -
An den Anlagen 8a
37269 Eschwege
Tel.: 05651-754706
Fax: 03212-1041462
eMail: thomas.kallay@chefduzen.de
Somit muß auch geprüft werden, ob das Bundesverfassungsgericht verpflichtet war, zu prüfen, ob die Höhe der derzeitigen Regelsätze für Erwachsene und Kinder ausreichend war und ist für ein menschenwürdiges und die Familie schützendes Existenzminimum in Deutschland, und, wie hoch die Regelsätze dazu hätten sein müssen.
Ferner soll überprüft werden, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelsätze der Kinder zulässig war und ist.
Weiteres bleibt vorbehalten. Ein Fachanwalt wird derzeit noch gesucht. Das Geld geht dann direkt von RAein Neck an den Fachanwalt. Meine Familie und ich oder Dritte kommen damit nicht in Berührung.
Die Sache betreiben meine Familie und ich nicht mehr nur wegen uns weiter, sondern auch, weil die Sache Millionen anderer, von Hartz-IV betroffene Menschen in Deutschland betrifft.
Sollte nicht genug Geld für die Verfahrenskosten zusammen kommen, was derzeit ja nicht absehbar ist, werden die Spenden abzüglich der Kosten für die jeweilige Überweisung an die Spender zurück überwiesen.
Herzlichsten Dank vorab an alle Spender.
Bitte verbreitet diesen Spendenaufruf weiter.
Eschwege, den 20. April 2010,
Thomas Kallay
Kläger gegen Hartz-IV
vor dem Bundesverfassungsgericht
c/o
Erwerbslosen-Initiative
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
- gegründet 1998 -
An den Anlagen 8a
37269 Eschwege
Tel.: 05651-754706
Fax: 03212-1041462
eMail: thomas.kallay@chefduzen.de
Audio
02:37 min, 6133 kB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 08.05.2010 / 15:18
02:37 min, 6133 kB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 08.05.2010 / 15:18
Dateizugriffe: 692
Klassifizierung
Beitragsart: Anderes
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Arbeitswelt, Wirtschaft/Soziales
Serie: arbeitsweltradio
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht