Staat im Staat
ID 32592
In kirchlichen Einrichtungen gibt es weder Tarifverträge noch Betriebsräte. Ver.di rief zum Streik auf. Die diakonischen Arbeitgeber klagten gegen Ver.di und bekamen vorerst recht. Streikverbot für die Dienstleistungsgewerkschaft?
Audio
06:11 min, 5802 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 04.03.2010 / 19:26
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Dateizugriffe: 392
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Arbeitswelt, Internationales, Wirtschaft/Soziales
Serie: Magazin Lora München
Entstehung
AutorInnen: matthias kühn
Kontakt: mk(at)lora924.de
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 04.03.2010
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Anmod
Das Arbeitsgericht Bielefeld hat entschieden, dass Ver.di im Bereich von zwei evangelischen Landeskirchen nicht zum Streik für die Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen aufrufen darf. Eine „Streikverbotszone“ in NRW und Niedersachsen also...
Das Urteil ist zwar nicht rechtskräftig, da die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di Berufung einlegen möchte. Dennoch handelt es sich hierbei um eine recht großzügige Auslegung der Kirchenautonomie.
Auf welch undemokratische Weise Arbeitsbedingungen und Löhne für die allein 800.000 Mitarbeiter der Diakonie festgelegt werden, sprachen wir mit Niko Stumpfögger, von der Ver.di Bundesverwaltung. Er ist dort Bereichsleiter für Betriebs- und Branchenpolitik im Bereich Gesundheit und Soziales.
Zunächst fragten wir ihn nach dem Ausgangspunkt der juristischen Auseinandersetzung zwischen Ver.di und den 2 evangelischen Landeskirchen von NRW und Nieersachsen.
BEITRAG (6:10)
Abmod
Soweit Nico Stumpfögger von der Verdi Bundesverwaltung zu Lohndumping und Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen.
Das Arbeitsgericht Bielefeld hat entschieden, dass Ver.di im Bereich von zwei evangelischen Landeskirchen nicht zum Streik für die Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen aufrufen darf. Eine „Streikverbotszone“ in NRW und Niedersachsen also...
Das Urteil ist zwar nicht rechtskräftig, da die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di Berufung einlegen möchte. Dennoch handelt es sich hierbei um eine recht großzügige Auslegung der Kirchenautonomie.
Auf welch undemokratische Weise Arbeitsbedingungen und Löhne für die allein 800.000 Mitarbeiter der Diakonie festgelegt werden, sprachen wir mit Niko Stumpfögger, von der Ver.di Bundesverwaltung. Er ist dort Bereichsleiter für Betriebs- und Branchenpolitik im Bereich Gesundheit und Soziales.
Zunächst fragten wir ihn nach dem Ausgangspunkt der juristischen Auseinandersetzung zwischen Ver.di und den 2 evangelischen Landeskirchen von NRW und Nieersachsen.
BEITRAG (6:10)
Abmod
Soweit Nico Stumpfögger von der Verdi Bundesverwaltung zu Lohndumping und Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen.
Kommentare
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04.03.2010 / 23:29 | Jörg, |
wird gesendet im Vormittagsmagazin 5.3.09
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Danke! | |
05.03.2010 / 16:40 | Isabel Dean, |
zip-fm vom Freitag, 5.3.2010
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gesendet, danke! | |