Ein Recht, das durch den Magen geht
ID 25146
Anlässlich des 60. Jubiläums der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte organisierte das informationszentrum 3. welt (iz3w) eine Veranstaltung zum Menschenrecht auf Nahrung.
Menschenrechte gelten universell, sind angeboren, unantastbar, unveräußerlich. Und, wie es heißt, unteilbar. Dennoch gibt es immer wieder Situationen wie diese: Eine Bäuerin in Kenia verkauft ihren Wahlschein (Recht auf freie Meinungsäußerung) gegen ein paar Shilling, um für drei oder vier Tage für ihre Familie ein wenig Essen einkaufen zu können (Recht auf Nahrung).
Dass Folter und Sklaverei oder die Verweigerung der freien Meinungsäußerung eine Verletzung von Menschenrechten darstellen, ist bekannt. Schlechte Arbeit, kein angemessener Wohnraum, das Leben in sozialer Unsicherheit oder eine unzureichende Versorgung mit Nahrung hingegen werden gerne als Entwicklungsprobleme betrachtet - nicht jedoch als Verletzungen der Menschenrechte.
Seit diesen Sommer in den Medien vermehrt über Hungerrevolten in Westafrika und Haiti berichtet wurde, streiten sich Verantwortliche über die Ursachen dafür, dass über 923 Millionen Menschen ihr Recht auf angemessene Ernährung nicht wahrnehmen können. Und das, obwohl genügend Nahrungsmittel für das Doppelte der Weltbevölkerung produziert werden.
Auf der Veranstaltung mit Wilma Strothenke, Menschenrechtsaktivistin von FIAN International ging es darum, wie die Produktion von Reis oder die Milcherzeugung in Europa mit dem Hunger in Ländern der Dritte Welt zusammenhängt, was der Verkauf von kenianischen Rosen in Deutschland oder der Export italienischer Tomatenpaste nach Ghana mit dem Menschenrecht auf Nahrung zu tun hat, wo die Herstellung von Biodiesel dieses Menschenrecht verletzt.
Im Morgenradio zu Gast war Martina Backes von der iz3w
Menschenrechte gelten universell, sind angeboren, unantastbar, unveräußerlich. Und, wie es heißt, unteilbar. Dennoch gibt es immer wieder Situationen wie diese: Eine Bäuerin in Kenia verkauft ihren Wahlschein (Recht auf freie Meinungsäußerung) gegen ein paar Shilling, um für drei oder vier Tage für ihre Familie ein wenig Essen einkaufen zu können (Recht auf Nahrung).
Dass Folter und Sklaverei oder die Verweigerung der freien Meinungsäußerung eine Verletzung von Menschenrechten darstellen, ist bekannt. Schlechte Arbeit, kein angemessener Wohnraum, das Leben in sozialer Unsicherheit oder eine unzureichende Versorgung mit Nahrung hingegen werden gerne als Entwicklungsprobleme betrachtet - nicht jedoch als Verletzungen der Menschenrechte.
Seit diesen Sommer in den Medien vermehrt über Hungerrevolten in Westafrika und Haiti berichtet wurde, streiten sich Verantwortliche über die Ursachen dafür, dass über 923 Millionen Menschen ihr Recht auf angemessene Ernährung nicht wahrnehmen können. Und das, obwohl genügend Nahrungsmittel für das Doppelte der Weltbevölkerung produziert werden.
Auf der Veranstaltung mit Wilma Strothenke, Menschenrechtsaktivistin von FIAN International ging es darum, wie die Produktion von Reis oder die Milcherzeugung in Europa mit dem Hunger in Ländern der Dritte Welt zusammenhängt, was der Verkauf von kenianischen Rosen in Deutschland oder der Export italienischer Tomatenpaste nach Ghana mit dem Menschenrecht auf Nahrung zu tun hat, wo die Herstellung von Biodiesel dieses Menschenrecht verletzt.
Im Morgenradio zu Gast war Martina Backes von der iz3w
Audio
13:55 min, 13 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 28.11.2008 / 06:44
13:55 min, 13 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 28.11.2008 / 06:44
Dateizugriffe: 1227
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Andere, Wirtschaft/Soziales, Internationales, Politik/Info
Serie: MoRa3X
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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28.11.2008 / 16:47 | Isabel Dean, |
zip-fm vom 28.11.2008
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danke, stark gekürzt | |