Jahrestag der G8-Durchsuchungen
ID 22320
Mitschnitt der Pressekonferenz am 8. Mai 2008 zum Jahrestag der bundesweiten Hausdurchsuchungen im Vorfeld des G8-Gipfels 2007
Audio
49:38 min, 29 MB, oga
vorbis, 82 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 09.05.2008 / 09:19
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Am 9. Mai vergangenen Jahres, umittelbar vor Beginn der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm, wurden bundesweit Wohnungen von G8-GegnerInnen und anderen linken Aktivisten durchsucht. Heute ein Jahr später ziehen die Betroffenen Bilanz. Mitschnitt einer Pressekonferenz vom 8. Mai 2008 im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin.
- Christina Clemm, Anwältin im G8-Verfahren und im aktuellen militante-gruppe (mg)-Verfahren
- Alexander Hoffmann, Anwalt im Verfahren gegen norddeutsche Antifa-Aktivisten (Bad-Oldesloe-Verfahren)
- Pedram Shahyar, Mitglied des attac-Koordinationskreises und am Mittwoch, 7. Mai im mg-Verfahren als Zeuge in Karlsruhe vorgeladen
- Katja Kipping, Bundestagsabgeordnete der Fraktion Die Linke, an den G8-Protesten aktiv beteiligt
Moderation: Peer Stolle, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein
*Zum Hintergrund*
Am 9.Mai stürmten BeamtInnen des BKA bundesweit etwa 40 Wohnungen, Arbeitsplätze und Projekte von linken AktivistInnen. Diese Hausdurchsuchungen bei G8-GegnerInnen im vergangenen Jahr waren der
Höhepunkt der Repression gegen soziale Bewegungen und linke AktivistInnen im Vorfeld des Gipfels.
Betroffen von den Hausdurchsuchungen waren auch drei Berliner, gegen die seit mittlerweile 8 Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ('militante gruppe') geführt wird. Im Mai und Juni wurden Wohnungen von jungen Antifaschisten in Bad Oldesloe und Berlin durchsucht. Auch hier wurde nach §129a StGB
wegen der angeblichen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt.
Ein weiteres Verfahren gegen angebliche Mitglieder der 'militanten gruppe (mg)' führte am 31.07.2007 zu Festnahmen. Die breiten öffentlichen Proteste gegen die Festnahme von Andrej Holm und deren Begründung hatten im Oktober die Aufhebung des Haftbefehls zur Folge, in
einer zweiten Entscheidung verschonte der Bundesgerichtshof die anderen drei Inhaftierten im November von der Haft.
Alle vier Verfahren begannen als §129a Ermittlungen wegen der Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. In allen vier
Verfahren wurden die rechtlich möglichen Überwachungsinstrumente zum Teil über das rechtlich zulässige Maß hinaus angewandt. In allen vier
Verfahren haben die Bundesrichter beim BGH mittlerweile die Ermittlungsbehörden kritisiert, deren Zuständigkeit in Frage gestellt und die Anwendbarkeit des §129a verneint. Doch in allen vier Verfahren wurden die Ermittlungen bis heute nicht eingestellt. Die Überwachung geht weiter, auch für viele, die nicht beschuldigt werden.
- Christina Clemm, Anwältin im G8-Verfahren und im aktuellen militante-gruppe (mg)-Verfahren
- Alexander Hoffmann, Anwalt im Verfahren gegen norddeutsche Antifa-Aktivisten (Bad-Oldesloe-Verfahren)
- Pedram Shahyar, Mitglied des attac-Koordinationskreises und am Mittwoch, 7. Mai im mg-Verfahren als Zeuge in Karlsruhe vorgeladen
- Katja Kipping, Bundestagsabgeordnete der Fraktion Die Linke, an den G8-Protesten aktiv beteiligt
Moderation: Peer Stolle, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein
*Zum Hintergrund*
Am 9.Mai stürmten BeamtInnen des BKA bundesweit etwa 40 Wohnungen, Arbeitsplätze und Projekte von linken AktivistInnen. Diese Hausdurchsuchungen bei G8-GegnerInnen im vergangenen Jahr waren der
Höhepunkt der Repression gegen soziale Bewegungen und linke AktivistInnen im Vorfeld des Gipfels.
Betroffen von den Hausdurchsuchungen waren auch drei Berliner, gegen die seit mittlerweile 8 Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ('militante gruppe') geführt wird. Im Mai und Juni wurden Wohnungen von jungen Antifaschisten in Bad Oldesloe und Berlin durchsucht. Auch hier wurde nach §129a StGB
wegen der angeblichen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt.
Ein weiteres Verfahren gegen angebliche Mitglieder der 'militanten gruppe (mg)' führte am 31.07.2007 zu Festnahmen. Die breiten öffentlichen Proteste gegen die Festnahme von Andrej Holm und deren Begründung hatten im Oktober die Aufhebung des Haftbefehls zur Folge, in
einer zweiten Entscheidung verschonte der Bundesgerichtshof die anderen drei Inhaftierten im November von der Haft.
Alle vier Verfahren begannen als §129a Ermittlungen wegen der Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. In allen vier
Verfahren wurden die rechtlich möglichen Überwachungsinstrumente zum Teil über das rechtlich zulässige Maß hinaus angewandt. In allen vier
Verfahren haben die Bundesrichter beim BGH mittlerweile die Ermittlungsbehörden kritisiert, deren Zuständigkeit in Frage gestellt und die Anwendbarkeit des §129a verneint. Doch in allen vier Verfahren wurden die Ermittlungen bis heute nicht eingestellt. Die Überwachung geht weiter, auch für viele, die nicht beschuldigt werden.