Adoptionsrecht Lesben und Schwule
ID 20777
Vor mehr als 3 Jahren titelte die FAZ: "Homosexuelle Lebenspartner sind künftig Eheleuten rechtlich weitgehend gleichgestellt. Sie können sich verloben, leben in Zugewinngemeinschaften und müssen nach der Trennung Unterhalt zahlen." Und weiter: "Stiefkindadoption bedeutet, daß der Lebensgefährte ein leibliches Kind seines Partners adoptieren kann. Dabei gelten die normalen Adoptionsregeln wie die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils." Laut Gesetz sind also homosexuelle Paare in Deutschland den hetero-Paaren gleichgestellt. Und das steht auch in den EU-Papieren. Allerdings bedingt dieser Fakt auch die gründliche Hinterfragung. Und das will ich nun tun. Am Telefon sprach Barbara von Radio Corax mit Renate Rampf vom LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland.
Audio
14:24 min, 16 MB, mp3
mp3, 160 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 23.01.2008 / 16:12
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Dateizugriffe: 633
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Kinder, Frauen/Lesben, Jugend, Schwul, Kultur, Politik/Info
Serie: Widerhall
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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25.01.2008 / 12:48 | RDL, Radio Dreyeckland, Freiburg |
gekürzt gesendet
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FrauenLesben-Info vom 23. Januar | |