Adoptionsrecht Lesben und Schwule

ID 20777
 
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Vor mehr als 3 Jahren titelte die FAZ: "Homosexuelle Lebenspartner sind künftig Eheleuten rechtlich weitgehend gleichgestellt. Sie können sich verloben, leben in Zugewinngemeinschaften und müssen nach der Trennung Unterhalt zahlen." Und weiter: "Stiefkindadoption bedeutet, daß der Lebensgefährte ein leibliches Kind seines Partners adoptieren kann. Dabei gelten die normalen Adoptionsregeln wie die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils." Laut Gesetz sind also homosexuelle Paare in Deutschland den hetero-Paaren gleichgestellt. Und das steht auch in den EU-Papieren. Allerdings bedingt dieser Fakt auch die gründliche Hinterfragung. Und das will ich nun tun. Am Telefon sprach Barbara von Radio Corax mit Renate Rampf vom LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland.
Audio
14:24 min, 16 MB, mp3
mp3, 160 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 23.01.2008 / 16:12

Dateizugriffe: 633

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Kinder, Frauen/Lesben, Jugend, Schwul, Kultur, Politik/Info
Serie: Widerhall
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuele Redaktion Radio Corax
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 23.01.2008
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
25.01.2008 / 12:48 RDL, Radio Dreyeckland, Freiburg
gekürzt gesendet
FrauenLesben-Info vom 23. Januar