Daimler versus Grässlin - ein update
ID 20614
Der Daimler-Konzern lässt durch seinen Ex_Vorstand Schrempp und seinen aktuell Vorstand Zesche den Bundessprecher der DFg-VG, Kritsche Daimler Aktionär und Buchautor zum Daimler Konzern Jürgen Grässlin mit Zivilprozessen überziehen. So erfolgreich einerseits die Geltendmachung von Schmerzensgeld für Zetsche verhindert wurde, so belaufen sich doch mittlerweile die Verteidigungskosten von Jürgen Grässlin auf 50.000 €.
Der will nicht klein beigeben. Bei Ebay wird seit heute ein Portrait von Schrempp versteigert und die website daimler-prozesse.net freigeschaltet. Bei RDL war Jürgen Grässlin am Telefon.
Der will nicht klein beigeben. Bei Ebay wird seit heute ein Portrait von Schrempp versteigert und die website daimler-prozesse.net freigeschaltet. Bei RDL war Jürgen Grässlin am Telefon.
Audio
09:47 min, 9179 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 20.01.2008 / 23:23
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Dateizugriffe: 652
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Kultur, Politik/Info
Serie: High Noon
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
::: Prozesse : Schrempp ./. Grässlin
::: Jürgen E. Schrempp klagt: "Verletzung der Persönlichkeitsrechte"
Seit über 2 Jahren versucht der ehemalige Vorstandsvorsitzende der DaimlerChrysler AG, Jürgen E. Schrempp, mit einstweiligen Verfügungen Aussagen über die Hintergründe seines Rücktritts im Juli 2005 zu verbieten. Im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg klagt der ehemalige Vorstandsvorsitzende, weil er und damit merkwürdigerweise auch der ganze Daimler-Konzern angeblich in seinen "Persönlichkeitsrechten verletzt wurde". Das Landgericht hatte zuletzt Jürgen Grässlin in dem Punkt Recht gegeben, dass seine Äußerungen als Meinungsäußerungen zu bewerten sind und nicht – wie von Schrempp und Daimler dargestellt – als falsche Tatsachenbehauptungen. Der zuständige Richter am Landgericht Hamburg, Andreas Buske, verlangte jedoch weitere Anknüpfungstatbestände zur Rechtfertigung seiner Meinungsäußerungen. Grässlin habe nicht hinreichend dargelegt, dass solche Anknüpfungstatsachen vorlägen. Eine Aufstellung seiner Anknüpfungstatsachen finden Sie hier.
Dass andere Journalisten wesentlich drastischere Aussagen treffen durften (z.B. »Ackermann vertreibt Schrempp. Deutsche Bank erzwingt offenbar Ablösung des Daimler-Chefs« in der Stuttgarter Zeitung u.v.a.m.), scheint dabei niemanden zu interessieren. Auch nicht, dass diese keinerlei Anknüpfungstatbestände vorlegen müssen. Das muss nur der Kritiker Jürgen Grässlin. Rechtanwalt Rothbauer hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Daimler und Schrempp haben beantragt, die Berufung als unzulässig ohne Verhandlung zu verwerfen, so dass schon als Erfolg zu werten ist, dass am 20.11.2007 eine mündliche Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandsgericht unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Dr. Raben durchgeführt wurde. Am 18.12.2007 verkündete das Oberlandesgericht, dass die Berufung Grässlins zurückgewiesen wird, da die Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten und Schrempp sowie Daimler in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen.
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::: Jürgen E. Schrempp klagt: "Verletzung der Persönlichkeitsrechte"
Seit über 2 Jahren versucht der ehemalige Vorstandsvorsitzende der DaimlerChrysler AG, Jürgen E. Schrempp, mit einstweiligen Verfügungen Aussagen über die Hintergründe seines Rücktritts im Juli 2005 zu verbieten. Im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg klagt der ehemalige Vorstandsvorsitzende, weil er und damit merkwürdigerweise auch der ganze Daimler-Konzern angeblich in seinen "Persönlichkeitsrechten verletzt wurde". Das Landgericht hatte zuletzt Jürgen Grässlin in dem Punkt Recht gegeben, dass seine Äußerungen als Meinungsäußerungen zu bewerten sind und nicht – wie von Schrempp und Daimler dargestellt – als falsche Tatsachenbehauptungen. Der zuständige Richter am Landgericht Hamburg, Andreas Buske, verlangte jedoch weitere Anknüpfungstatbestände zur Rechtfertigung seiner Meinungsäußerungen. Grässlin habe nicht hinreichend dargelegt, dass solche Anknüpfungstatsachen vorlägen. Eine Aufstellung seiner Anknüpfungstatsachen finden Sie hier.
Dass andere Journalisten wesentlich drastischere Aussagen treffen durften (z.B. »Ackermann vertreibt Schrempp. Deutsche Bank erzwingt offenbar Ablösung des Daimler-Chefs« in der Stuttgarter Zeitung u.v.a.m.), scheint dabei niemanden zu interessieren. Auch nicht, dass diese keinerlei Anknüpfungstatbestände vorlegen müssen. Das muss nur der Kritiker Jürgen Grässlin. Rechtanwalt Rothbauer hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Daimler und Schrempp haben beantragt, die Berufung als unzulässig ohne Verhandlung zu verwerfen, so dass schon als Erfolg zu werten ist, dass am 20.11.2007 eine mündliche Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandsgericht unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Dr. Raben durchgeführt wurde. Am 18.12.2007 verkündete das Oberlandesgericht, dass die Berufung Grässlins zurückgewiesen wird, da die Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten und Schrempp sowie Daimler in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen.
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