§129a Steht nicht still
ID 20569
Der Paragraph 129a. Er thematisiert die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung oder militanten Gruppe. Angewendet wurde dieser Paragraph des StrafGesetzBuches unter anderem gegen Andrej Holm. Nun ist der Terrorverdacht gegen den Wissenschaftler zurückgenommen worden und trotzdem geht es in die nächste Runde. Nach einem Beschluss des Ermittlungsrichters am BundesGerichtsHof in Berlin sollen Andrej und alle weiteren Beschuldigten der sogenannten militanten Gruppe eine DNS-Probe abgeben. "Da bleibt mir glatt die Spucke weg..." mag sich nun der ein oder andere denken. Eine Kundgebung gegen diese Art der Repression geht unter dem gleichen Titel heute auf die Strasse. Näheres vom Ort des Geschehens erfuhr Barbara von Radio Corax von Volker. Er ist in Berlin mit dabei.
Audio
05:50 min, 6828 kB, mp3
mp3, 160 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 23.06.2008 / 12:02
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Kultur, Politik/Info
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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