Versammlungsfreiheit unter Druck: "Evident verfassungswidrig "

ID 129366
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Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat am 21.05. Klage gegen fünf Angeschuldigte aus der Klima-Bewegung Letzte Generation nach § 129 StGB erhoben.
Umstritten ist der zivile Ungehorsam der Letzten Generation allemal - sie jedoch gleichzusetzen mit mafiösen Organisationen geht vielen Rechtsexpert*innen zu weit. Paula Zimmermann, Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty International in Deutschland, sagt: "Mit der Anklage erreicht die Kriminalisierung von Klimaprotest in Deutschland eine neue Eskalationsstufe. Der Paragraf 129 StGB dient eigentlich zur Bekämpfung organisierter Kriminalität. Seine Anwendung auf gewaltfreien Protest kriminalisiert zivilgesellschaftliches Engagement und schränkt damit demokratische Freiräume ein. Unliebsamen Protest mit Mitteln des Strafrechts zu delegitimieren und einzuschüchtern, steht im Widerspruch zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wie sie in den Menschenrechten und im Grundgesetz verankert sind."

Wir sprachen mit Joschka Selinger Rechtsanwalt und Leiter des Schwerpunkts „Demokratie und Grundrechte“ bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
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11:33 min, 16 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 18.06.2024 / 10:12

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich:
Serie: MoRa3X
Entstehung

AutorInnen: die meike
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 18.06.2024
Folgender Teil steht als Podcast nicht zur Verfügung
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Kommentare
18.06.2024 / 18:14 Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
in sonar
am 18.6.. Vielen Dank !
 
20.06.2024 / 10:31 David, LORA München
Gestern im LORA Magazin
Dankeschön!