EuGH-Urteil belegt nach ProAsyl: Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigern wurde zu Unrecht Asylfolgeantrag verweigert

ID 126704
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Bereits 2020 hatte in einem von ProAsyl begeleiteten Verfahren der EuGH bejaht, das bei syrischen Kriegsdienstverweigerungen eine starke Vermutung gebe, dass sie politisch verfolgt werden. Nun bejaht der EuGH erneut bei einem vom VG Sigmaringen vorgelegten Verfahren auch das ein Asylfolgeantrag gestellt werden kann, wegen einer neuen Rechtslage durch den 2020 Beschluß. Das verweigerten das BAMF und die Gerichte beharrlich die aus der Militärdienstverweigerung und drohender politischen Verfolgung auch nur ernsthaft zu prüfen. Diese sei aber naheliegend, wenn Einheiten in denen Wehrpflichtige dienen müssen Kriegsverbrechen begehen. Wie die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl auch bei RDl angab, setzt sich der EuGH von der Rechtsansicht des BVerwG ab, die Urteile des EUGh entalten grundsätzliche keine Bindungswirkung. Gegenteiliges statuierte zumindest das BVerwG bisher.
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08:42 min, 20 MB, mp3
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Upload vom 09.02.2024 / 13:08

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Internationales, Politik/Info
Serie: Morgenradio
Entstehung

AutorInnen: Wiebke Judith/Michael Menzel
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 09.02.2024
Folgender Teil steht als Podcast nicht zur Verfügung
1. Teil Syrische Kriegsflüchtlinge
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14:14 min, 33 MB, mp3
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Kommentare
09.02.2024 / 18:05 Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
in sonar
am 9.2.. Vielen Dank !