Harmonisierte Ungerechtigkeit - Die Dublin II Verordnung und der Flüchtlingsschutz in der EU

ID 12612
 
Die migrations- und asylpolitischen Pläne und Projekte der Europäischen Union sind in den letzten Jahren deutlich vorangetrieben worden. So wie es aussieht, hat allerdings die Flüchtlingsabwehr Vorrang vor dem Flüchtlingsschutz. Richtlinien und Verordnungen der EU führen dazu, dass der Flüchtlingsschutz in die Grenzländer verlagert wird. Die neuen Mitgliedstaaten, darauf kaum vorbereitet, tragen die Hauptlast der Flüchtlinge; ein Anreiz, die Abschottung der Grenzen voranzutreiben.
Liest man die Papiere der EU Kommission oder die Stellungnahmen des Rates, so dient alles der Harmonisierung und fairen Lastenteilung. Gibt es aber tatsächlich so etwas wie eine europäische Verantwortung für Migration und Flüchtlinge? Wie steht es zum Beispiel um die Europäische Dublin II Verordnung, welche die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Durchführung von Asylverfahren regelt? Bei dieser Verordnung, die als EU Recht verbindlich in allen Mitgliedstaaten anzuwenden ist, wurde versprochen, jedem Flüchtling die Chance auf ein faires Verfahren zu geben. Wie steht es damit, wie steht es mit der Harmonisierung? Wir fragten Karl Kopp, Europareferenten der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl.
Audio
10:23 min, 9738 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 16.05.2006 / 19:57

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Stephan Dünnwald
Kontakt: andraschn(at)web.de
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 16.05.2006
keine Linzenz
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
18.05.2006 / 17:11 Rolf Zweier,
gesendet
am 18.mai 2006, 18h-19h.
 
18.05.2006 / 17:29 C. Hartmann, Radio Z, Nürnberg
Gesendet in Zip-FM
vom 18.0506