Anmerkungen zu einem medialen Wirrwarr um neuen OLG Beschluss zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bei RDL
ID 125395
Im Kollegengespräch zwischen Andreas und Michael geht es um einige Staubwolken, die die Staatsanwaltschaft Karlsruhen medial um einen neuen OLG Beschluß versuchte aufzuwirbeln.
Die Dreckspur des Angriffs auf Presse- und Medienfreiheit der Beörde wird dadurch aber nicht weisser.
Die Dreckspur des Angriffs auf Presse- und Medienfreiheit der Beörde wird dadurch aber nicht weisser.
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15:34 min, 36 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 24.11.2023 / 14:27
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Nein das OLG Stuttgart hat nicht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung bei RDL am 17.Januar 2023 aufgehoben. Diese hatte das Landgericht Karlsruhe im August 2023 festgestellt.
Auch nicht bei RDL Geschäftsführer Andreas.
Bei beiden bleibt es bei dem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe.
Das Begehren der Staatsanwaltschaft auf Auswertung der Datenspiegelung hier ist vielmehr als unzulässig zurückgewiesen worden.
Weil der 2. Strafsenat des OLG Stuttgart am 12.6.23 mit einer abenteuerlichen und weltfremden Begründung aber selbst die Anklage gegen Fabian angeordnet hat, soll es aus Rechtsgründen, nämlich der noch nicht beendigten Auswertung von Fabians Datenspiegelungen zum Zeitpunkt der Anklageerhebung, jetzt aber auch noch möglich sein! Dies soll auch für die Auswertung mit Stichworten Antifa Freiburg oder online-Archiv sowie die Namen der Anfang August 23 brutalst durchsuchten Personen über die Datenspiegelung von Fabian möglich sein.
Diese gelten erkennbar dem OLG Stuttgart als fortgesetzte Vereinigung linksunten indymedia. Insofern geht der Beschluss rechtlich zwar auf eine herrschende Meinung in der Straf-Justiz zurück, die so etwas ermöglichen will.
Verfassungswidrig bleibt es aber, dass die Nichtexistenz einer Unterstützung einer nicht mehr existenten Vereinigung mit dem Namen linksunten.indymedia (IMC linksunten) aus dem Nichts postuliert wird, um sich selbst mit abstrusen Begründungen eine Unterstützungshandlung mittels des Artikels herbei zu fabulieren.
Im Kollegengespräch erörtern Andreas und Michael den Sachverhalt
Auch nicht bei RDL Geschäftsführer Andreas.
Bei beiden bleibt es bei dem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe.
Das Begehren der Staatsanwaltschaft auf Auswertung der Datenspiegelung hier ist vielmehr als unzulässig zurückgewiesen worden.
Weil der 2. Strafsenat des OLG Stuttgart am 12.6.23 mit einer abenteuerlichen und weltfremden Begründung aber selbst die Anklage gegen Fabian angeordnet hat, soll es aus Rechtsgründen, nämlich der noch nicht beendigten Auswertung von Fabians Datenspiegelungen zum Zeitpunkt der Anklageerhebung, jetzt aber auch noch möglich sein! Dies soll auch für die Auswertung mit Stichworten Antifa Freiburg oder online-Archiv sowie die Namen der Anfang August 23 brutalst durchsuchten Personen über die Datenspiegelung von Fabian möglich sein.
Diese gelten erkennbar dem OLG Stuttgart als fortgesetzte Vereinigung linksunten indymedia. Insofern geht der Beschluss rechtlich zwar auf eine herrschende Meinung in der Straf-Justiz zurück, die so etwas ermöglichen will.
Verfassungswidrig bleibt es aber, dass die Nichtexistenz einer Unterstützung einer nicht mehr existenten Vereinigung mit dem Namen linksunten.indymedia (IMC linksunten) aus dem Nichts postuliert wird, um sich selbst mit abstrusen Begründungen eine Unterstützungshandlung mittels des Artikels herbei zu fabulieren.
Im Kollegengespräch erörtern Andreas und Michael den Sachverhalt
Kommentare
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27.11.2023 / 18:07 | Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
in sonar
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am 27.11.. Vielen Dank ! | |
28.11.2023 / 09:52 | tagesaktuelle Redaktion , Radio Corax, Halle |
Vielen lieben Dank!
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Lief heute, am 28.11., im Morgenmagazin bei Radio CORAX. | |