Einigkeit und Recht und Freiheit“ und „Auferstanden aus Ruinen“ – Die Geschichte einer gemeinsamen deutschen Hymne
ID 124400
Es ist die spektakuläre Geschichte eines (West-)Berliner TV-Produzenten, etwas Außergewöhnliches zu schaffen: und zwar eine gemeinsame deutsche Hymne – gestaltet aus den beiden deutschen Nationalhymnen. Schon vor dem Mauerfall, 1987/88, hatte Dietmar Püschel, erfolgreich im Medien- und TV-Geschäft, die Idee dazu. Angeregt wurde er durch die verbesserten deutsch-deutschen Beziehungen, die sich auch in dem Besuch von Partei- und Staatschef Erich Honecker in Bonn im Herbst 1987 zeigten. Dietmar Püschel: „Ich wollte einen Beitrag zur deutschen Annäherung leisten“.
Mit seiner Idee blitzte Püschel allerdings bei Honecker ab. Der ließ auf ein entsprechendes Schreiben Püschels im Mai 1988 ausrichten, die DDR habe kein Interesse an einer solchen Hymne: „… teilen wir Ihnen mit, dass das von Ihnen unterbreitete Vorhaben nicht unsere Unterstützung und Zustimmung findet.“
Püschel ließ nach der Wende nicht locker. Er besorgte sich alle Rechte und produzierte aufwändig mit eigenen Mitteln eine gemeinsame Hymne, indem er Text und Melodie von „Auferstanden aus Ruinen“ und „Einigkeit und Recht und Freiheit“ kombinierte.
Dann bot Püschel das Liedprojekt im Vereinigungsprozess 1990 Bund und Ländern an. Die Antwortschreiben der Politiker sind in einer repräsentativen Box (mit CD, LP und Geschichte beider Nationalhymnen) im Original aufgeführt. Die Hymne ist produziert worden mit Orchester und Chor, ebenso in einer poppigen Version. Mitwirkende waren damals unter anderem das Rundfunkorchester Berlin, der Rundfunkchor Berlin, Anke Lautenbach und die Modern-Soul-Band.
Über Radio Ginseng wird diese "fusionierte" Hymne zum ersten Mal überhaupt im Radio gespielt.
Wie bekannt, kam es nicht zu einer gemeinsamen deutschen Hymne. Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Kanzler Helmut Kohl legten im August 1991 fest, dass die dritte Strophe des „Liedes der Deutschen“ von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn die
Nationalhymne für das deutsche Volk sein soll.
Mit seiner Idee blitzte Püschel allerdings bei Honecker ab. Der ließ auf ein entsprechendes Schreiben Püschels im Mai 1988 ausrichten, die DDR habe kein Interesse an einer solchen Hymne: „… teilen wir Ihnen mit, dass das von Ihnen unterbreitete Vorhaben nicht unsere Unterstützung und Zustimmung findet.“
Püschel ließ nach der Wende nicht locker. Er besorgte sich alle Rechte und produzierte aufwändig mit eigenen Mitteln eine gemeinsame Hymne, indem er Text und Melodie von „Auferstanden aus Ruinen“ und „Einigkeit und Recht und Freiheit“ kombinierte.
Dann bot Püschel das Liedprojekt im Vereinigungsprozess 1990 Bund und Ländern an. Die Antwortschreiben der Politiker sind in einer repräsentativen Box (mit CD, LP und Geschichte beider Nationalhymnen) im Original aufgeführt. Die Hymne ist produziert worden mit Orchester und Chor, ebenso in einer poppigen Version. Mitwirkende waren damals unter anderem das Rundfunkorchester Berlin, der Rundfunkchor Berlin, Anke Lautenbach und die Modern-Soul-Band.
Über Radio Ginseng wird diese "fusionierte" Hymne zum ersten Mal überhaupt im Radio gespielt.
Wie bekannt, kam es nicht zu einer gemeinsamen deutschen Hymne. Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Kanzler Helmut Kohl legten im August 1991 fest, dass die dritte Strophe des „Liedes der Deutschen“ von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn die
Nationalhymne für das deutsche Volk sein soll.
Audio
01:00:04 h, 83 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 29.09.2023 / 11:54
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Klassifizierung
Beitragsart: Feature
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Kultur, Wirtschaft/Soziales, Andere
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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03.10.2023 / 17:59 | Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
in sonar
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am 3.10.. Vielen Dank ! | |