Einspruch gegen Patent auf Mais-Saatgut | KWS-Konzern ließ sich Mais-Gen patentieren
ID 121948
Das Europäische Patentamt (EPA) mit Sitz in München hat im Juni 2022 dem KWS-Konzern ein Patent auf Mais-Saatgut erteilt. Mit diesem Patent EP3560330 erhielt der Konzern das wirtschaftliche Verwertungsrecht für Mais-Pflanzen mit einem natürlich vorkommenden Gen. Auch die Ernte dieser Mais-Pflanzen und daraus hergestellte Futtermittel kann KWS nun für sich beanspruchen. Doch KWS hat das Gen nicht etwa erfunden, sondern lediglich dessen Funktion entdeckt. Das Gen legt in der Maispflanze offenbar die Eigenschaft fest, daß dieser Mais von Tieren besser verdaut werden kann. Mit diesem Patent wird ein Teil der Natur privatisiert und die Züchtung von Mais aus Profit-Interessen erschwert. Eine internationale Koalition von Umweltschutz-Organisationen und Verbänden der Bio-Landwirtschaft legte nun Einspruch gegen dieses Patent ein.
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mp3, 170 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 08.05.2023 / 22:38
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Klassifizierung
Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Umwelt, Arbeitswelt, Internationales, Wirtschaft/Soziales
Serie: Burning Beds
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Einspruch gegen Patent auf Mais-Saatgut | KWS-Konzern ließ sich Mais-Gen patentieren
Das Europäische Patentamt (EPA) mit Sitz in München hat im Juni 2022 dem KWS-Konzern ein Patent auf Mais-Saatgut erteilt. Mit diesem Patent EP3560330 erhielt der Konzern das wirtschaftliche Verwertungsrecht für Mais-Pflanzen mit einem natürlich vorkommenden Gen. Auch die Ernte dieser Mais-Pflanzen und daraus hergestellte Futtermittel kann KWS nun für sich beanspruchen. Doch KWS hat das Gen nicht etwa erfunden, sondern lediglich dessen Funktion entdeckt. Das Gen legt in der Maispflanze offenbar die Eigenschaft fest, daß dieser Mais von Tieren besser verdaut werden kann. Mit diesem Patent wird ein Teil der Natur privatisiert und die Züchtung von Mais aus Profit-Interessen erschwert. Eine internationale Koalition von Umweltschutz-Organisationen und Verbänden der Bio-Landwirtschaft legte nun Einspruch gegen dieses Patent ein.
Mit dem Patent EP3560330 wird die Verwendung von natürlicherweise vorkommenden Gen-Varianten für die Züchtung behindert. "Patente auf Saatgut behindern den Zugang zur biologischen Vielfalt und beenden die Freiheit in der traditionellen Pflanzenzucht. Damit gefährden die Konzerne die Grundlagen der Nahrungsmittelsicherheit in Europa," sagte Katherine Dolan vom Verein 'Arche Noah'.
Das Patent ist rechtlich ein Präzedenzfall: Es ist das erste Patent, für dessen Erteilung eine neue Regel des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) angewandt wurde. Mit diesem Übereinkommen sollten angeblich Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere eigentlich verhindert werden. Trotz dieser neuen Regel 28(2) geht das erteilte Patent über den Bereich der Gen-Technik hinaus und betrifft auch die konventionelle Züchtung. Mit dem Einspruch wollen die Organisationen unter dem Motto "Keine Patente auf Saatgut!" eine Klärung der rechtlichen Situation herbeiführen, um die Vergabe derartiger Patente zu stoppen.
"Patentierbar sind nur technische Erfindungen, nicht aber die genetische Vielfalt und das Saatgut konventionell gezüchteter Pflanzen! Das Patentamt verstößt mit solchen Patenten auf Saatgut gegen seine eigenen Rechtsgrundlagen," erklärte Christoph Then von Testbiotech.
Derzeit sieht das EPA auch zufällige genetische Variationen, wie sie beispielsweise durch UV-Strahlung (Sonnenlicht) ausgelöst werden, als technische Erfindungen an. Zuletzt gab es deutliche Signale, die zeigen, daß die Rechtsprechung des EPA korrigiert werden muß: So sprach sich der Bundesverband der Pflanzenzüchter (BDP) gegen Patente auf natürlicherweise vorkommende Genvarianten aus. In Österreich soll das nationale Patentrecht so geändert werden, daß zufällige Mutationen nicht länger als technische Erfindungen beansprucht werden können. Die Koalition "Keine Patente auf Saatgut!" fordert, daß auch der Verwaltungsrat des EPA, in dem die ExpertInnen der 39 Mitgliedsländer sitzen, sicherstellt, daß das Patentrecht korrekt ausgelegt wird.
Sollten die strittigen Patente nicht gestoppt werden, würde die traditionelle Züchtung enorm behindert. Bisher gilt: Konventionelle PflanzenzüchterInnen können alle auf dem Markt befindlichen Sorten verwenden, um noch bessere Sorten zu züchten und zu vermarkten. Durch diese Freiheit für die Pflanzenzucht entstand eine große Vielfalt an Pflanzensorten. In Zukunft würden ZüchterInnen eine kostenpflichtige Patent-Lizenz benötigen, um ihre eigenen Sorten zu vermarkten. Die Freiheit der Pflanzenzüchtung würde um so mehr eingeschränkt, je häufiger solche Patente erteilt würden.
"Mittelständische Zuchtunternehmen geraten in neue Abhängigkeiten und werden mit großen rechtlichen Unsicherheiten und erheblichen Kosten konfrontiert. Unter diesen Bedingungen können nur die großen Konzerne überleben, die dann bestimmen, was angebaut und geerntet wird. Das würde auch für die bäuerlichen Betriebe in Europa und den Ländern des globalen Südens erhebliche Auswirkungen haben," sagt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
Sollte der Einspruch gegen das Mais-Patent erfolgreich sein, wäre dies ein Meilenstein für die Zukunft der Pflanzenzüchtung. Zusätzlich fordert die Koalition "Keine Patente auf Saatgut!" von den nationalen Parlamenten rasche Maßnahmen, um das Verbot von Patenten auf konventionelle Züchtung durchzusetzen und die Freiheit der traditionellen Züchtung zu bewahren.
Das Europäische Patentamt (EPA) mit Sitz in München hat im Juni 2022 dem KWS-Konzern ein Patent auf Mais-Saatgut erteilt. Mit diesem Patent EP3560330 erhielt der Konzern das wirtschaftliche Verwertungsrecht für Mais-Pflanzen mit einem natürlich vorkommenden Gen. Auch die Ernte dieser Mais-Pflanzen und daraus hergestellte Futtermittel kann KWS nun für sich beanspruchen. Doch KWS hat das Gen nicht etwa erfunden, sondern lediglich dessen Funktion entdeckt. Das Gen legt in der Maispflanze offenbar die Eigenschaft fest, daß dieser Mais von Tieren besser verdaut werden kann. Mit diesem Patent wird ein Teil der Natur privatisiert und die Züchtung von Mais aus Profit-Interessen erschwert. Eine internationale Koalition von Umweltschutz-Organisationen und Verbänden der Bio-Landwirtschaft legte nun Einspruch gegen dieses Patent ein.
Mit dem Patent EP3560330 wird die Verwendung von natürlicherweise vorkommenden Gen-Varianten für die Züchtung behindert. "Patente auf Saatgut behindern den Zugang zur biologischen Vielfalt und beenden die Freiheit in der traditionellen Pflanzenzucht. Damit gefährden die Konzerne die Grundlagen der Nahrungsmittelsicherheit in Europa," sagte Katherine Dolan vom Verein 'Arche Noah'.
Das Patent ist rechtlich ein Präzedenzfall: Es ist das erste Patent, für dessen Erteilung eine neue Regel des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) angewandt wurde. Mit diesem Übereinkommen sollten angeblich Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere eigentlich verhindert werden. Trotz dieser neuen Regel 28(2) geht das erteilte Patent über den Bereich der Gen-Technik hinaus und betrifft auch die konventionelle Züchtung. Mit dem Einspruch wollen die Organisationen unter dem Motto "Keine Patente auf Saatgut!" eine Klärung der rechtlichen Situation herbeiführen, um die Vergabe derartiger Patente zu stoppen.
"Patentierbar sind nur technische Erfindungen, nicht aber die genetische Vielfalt und das Saatgut konventionell gezüchteter Pflanzen! Das Patentamt verstößt mit solchen Patenten auf Saatgut gegen seine eigenen Rechtsgrundlagen," erklärte Christoph Then von Testbiotech.
Derzeit sieht das EPA auch zufällige genetische Variationen, wie sie beispielsweise durch UV-Strahlung (Sonnenlicht) ausgelöst werden, als technische Erfindungen an. Zuletzt gab es deutliche Signale, die zeigen, daß die Rechtsprechung des EPA korrigiert werden muß: So sprach sich der Bundesverband der Pflanzenzüchter (BDP) gegen Patente auf natürlicherweise vorkommende Genvarianten aus. In Österreich soll das nationale Patentrecht so geändert werden, daß zufällige Mutationen nicht länger als technische Erfindungen beansprucht werden können. Die Koalition "Keine Patente auf Saatgut!" fordert, daß auch der Verwaltungsrat des EPA, in dem die ExpertInnen der 39 Mitgliedsländer sitzen, sicherstellt, daß das Patentrecht korrekt ausgelegt wird.
Sollten die strittigen Patente nicht gestoppt werden, würde die traditionelle Züchtung enorm behindert. Bisher gilt: Konventionelle PflanzenzüchterInnen können alle auf dem Markt befindlichen Sorten verwenden, um noch bessere Sorten zu züchten und zu vermarkten. Durch diese Freiheit für die Pflanzenzucht entstand eine große Vielfalt an Pflanzensorten. In Zukunft würden ZüchterInnen eine kostenpflichtige Patent-Lizenz benötigen, um ihre eigenen Sorten zu vermarkten. Die Freiheit der Pflanzenzüchtung würde um so mehr eingeschränkt, je häufiger solche Patente erteilt würden.
"Mittelständische Zuchtunternehmen geraten in neue Abhängigkeiten und werden mit großen rechtlichen Unsicherheiten und erheblichen Kosten konfrontiert. Unter diesen Bedingungen können nur die großen Konzerne überleben, die dann bestimmen, was angebaut und geerntet wird. Das würde auch für die bäuerlichen Betriebe in Europa und den Ländern des globalen Südens erhebliche Auswirkungen haben," sagt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
Sollte der Einspruch gegen das Mais-Patent erfolgreich sein, wäre dies ein Meilenstein für die Zukunft der Pflanzenzüchtung. Zusätzlich fordert die Koalition "Keine Patente auf Saatgut!" von den nationalen Parlamenten rasche Maßnahmen, um das Verbot von Patenten auf konventionelle Züchtung durchzusetzen und die Freiheit der traditionellen Züchtung zu bewahren.