Opfer der SS-Massaker in Kalavrita fordern Entschädigung
ID 12180
(Länge: 08:11 min)
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Der Name Kalavrita ist in Deutschland kaum ein Begriff - doch in Griechenland gilt er als ein Symbol des Leides, das nicht vergessen werden kann. Die Massaker der deutschen Truppen sind bis heute nicht gesühnt. Die Erinnerung an die Schreckensherrschaft der faschistischen Besatzungstruppen ist auch mehr als sechzig Jahre später noch lebendig. So hat doch fast jede Familie ein Opfer zu beklagen. Die deutsche Wiedergutmachung muss den Hinterbliebenen wie Hohn erscheinen. In den 50er Jahren wurden ein paar Dutzend Waisenkinder nach Deutschland geholt, wo sie eine Berufsausbildung erhielten. Die Überlebenden des SS-Massakers im griechischen Distomo während des Zweiten Weltkriegs erhalten keinen Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerden von vier Griechen nicht an. Zuvor hatten bereits das Landgericht Bonn, das Oberlandesgericht Köln und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Klagen abgewiesen. Dabei erkennt die Bundesregierung das deutsche Unrecht während der Besatzung Griechenlands durchaus an. Auch der deutsche Botschafter in Griechenland nimmt jährlich an den Gedenkfeierlichkeiten in Distomo teil. Nur Schadenersatz will man nicht zahlen. Ob Deutschland mit seiner Verweigerungshaltung durchkommt, dürfte die Juristen und auch die Europäische Union noch einige Jahre beschäftigen. Der Klägeranwalt Martin Klinger ist sich sicher: "Endgültig werde der Fall wohl erst von den europäischen Gerichten in Straßburg und Luxemburg entschieden werden.". Oliver Löwe hat mit ihm gesprochen.
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Soweit Martin Klinger, Anwalt der Kläger im Kampf um Entschädigungszahlungen für die griechischen Opfer der SS-Massaker in Distomo.
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Der Name Kalavrita ist in Deutschland kaum ein Begriff - doch in Griechenland gilt er als ein Symbol des Leides, das nicht vergessen werden kann. Die Massaker der deutschen Truppen sind bis heute nicht gesühnt. Die Erinnerung an die Schreckensherrschaft der faschistischen Besatzungstruppen ist auch mehr als sechzig Jahre später noch lebendig. So hat doch fast jede Familie ein Opfer zu beklagen. Die deutsche Wiedergutmachung muss den Hinterbliebenen wie Hohn erscheinen. In den 50er Jahren wurden ein paar Dutzend Waisenkinder nach Deutschland geholt, wo sie eine Berufsausbildung erhielten. Die Überlebenden des SS-Massakers im griechischen Distomo während des Zweiten Weltkriegs erhalten keinen Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerden von vier Griechen nicht an. Zuvor hatten bereits das Landgericht Bonn, das Oberlandesgericht Köln und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Klagen abgewiesen. Dabei erkennt die Bundesregierung das deutsche Unrecht während der Besatzung Griechenlands durchaus an. Auch der deutsche Botschafter in Griechenland nimmt jährlich an den Gedenkfeierlichkeiten in Distomo teil. Nur Schadenersatz will man nicht zahlen. Ob Deutschland mit seiner Verweigerungshaltung durchkommt, dürfte die Juristen und auch die Europäische Union noch einige Jahre beschäftigen. Der Klägeranwalt Martin Klinger ist sich sicher: "Endgültig werde der Fall wohl erst von den europäischen Gerichten in Straßburg und Luxemburg entschieden werden.". Oliver Löwe hat mit ihm gesprochen.
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08:11 min, 7674 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 02.04.2006 / 00:00
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Andere, Internationales, Politik/Info
Serie: Europaradio (Einzelbeiträge)
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Für die Evaluierung des Projekts "Europaradio" benötigen wir Sendebestätigungen. Wir bitten Euch deshalb diese an interaudio@europaradio.info zu senden. Vielen Dank für Eure Mühe!
Kommentare
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04.04.2006 / 12:51 | wera, |
gesendet
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im zip-fm vom 4.4.06 | |