Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig: "Auch bei der Abwehr von schweren Straftaten sind die Grundrechte zu achten"
ID 120067
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 1. Februar große Teile des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung muss bis zum Jahresende nacharbeiten. Eingereicht hatte die Beschwerde die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit dem Bündnis „SOGenannte Sicherheit. Beanstandet wurde z.B. der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittler:innen und die Regelungen zur Wohnraumüberwachung und zu Onlinedurchsuchungen. Über die Karlsruher Entscheidung haben wir mit David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen.
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09:43 min, 22 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 03.02.2023 / 08:56
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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